Leitfaden

Besuch im Pflegeheim soll trotz Corona möglich bleiben

Schnelltests, Schutzmasken, Ausnahmeregelungen – aus dem Gesundheitsministerium kommt eine Handreichung für Heimbesuche.

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Berlin. Bewohner von Pflegeheimen sollen auch bei hohen Corona-Zahlen weiterhin Besuch empfangen können und nicht wie im Frühjahr durch Besuchsverbote isoliert werden. Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, stellte am Freitag gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine „Handreichung“ für stationäre Einrichtungen vor. Darin werden Empfehlungen abgegeben, wie Besuche durch Angehörige oder Freunde unter Pandemiebedingungen weiterhin ermöglicht werden können. Unter anderem geht es um Schnelltests, Schutzmasken und Ausnahmeregelungen.

„Wir wollen die Pflegebedürftigen bestmöglich schützen. Wir wollen sie nicht wegsperren, nicht isolieren“, sagte Spahn in Berlin. Der Kontakt zu Angehörigen und Freunden solle und müsse weiterhin möglich sein. Der persönliche Kontakt sei für die Bewohner unverzichtbarer Teil ihres Lebens, sagte Westerfellhaus. Er dürfe deshalb nicht in Frage gestellt werden. Die Handreichung wurde nach Ministeriumsangaben in Zusammenarbeit mit Pflegeverbänden erarbeitet und „mit Expertenrat des Robert Koch-Instituts (RKI) untermauert“.

Stiftung Patientenschutz fordert mehr praktische Hilfe

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz hat unterdessen mehr praktische Hilfe für das Personal in Pflegeheimen zur Bewältigung der Corona-Pandemie gefordert. „Wir brauchen keine Ratschläge für die Altenpflege, wir brauchen tatsächlich praktische Hilfe“, sagte Eugen Brysch am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“.

Es müsse dringend geklärt werden, wo Schnelltests zu bekommen sind, wer die Qualität der Tests sicherstelle und wer die Tests vornehme – sowohl bei Besucherinnen und Besuchern als auch beim Personal. Brysch sprach sich dafür aus, Pflegeheimen spezielle „Taskforces“ an die Seite zu stellen. Die Bundeswehr und freiwillige Sanitätsdienste könnten hier aushelfen, sagte Brysch. (dpa)

Die Handreichung zum Download unter www.pflegebevollmaechtigter.de

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