Sozialgericht Dresden

Bonuspunkte auch mit Smartphone

Die AOK Plus darf Versicherte nicht von ihrem Bonusprogramm ausschließen, nur weil sie ihre Gesundheitsdaten mit dem Smartphone statt mit einem Fitnesstracker erfassen.

Veröffentlicht:
Wer mit dem Smartphone seine Gesundheitsdaten misst, darf nicht vom Bonusprogramm der AOK Plus ausgeschlossen werden.

Wer mit dem Smartphone seine Gesundheitsdaten misst, darf nicht vom Bonusprogramm der AOK Plus ausgeschlossen werden.

© vectorfusionart / stock.adobe.com

Dresden. Mitglieder der AOK Plus müssen auch dann Punkte beim Bonusprogramm erhalten, wenn sie statt eines Fitnessarmbands ein Smartphone mit bestimmten Funktionen erworben haben. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Das Bonusprogramm sah in dem Fall aus dem Jahr 2016 vor, dass Punkte gut-geschrieben werden, wenn man einen Fitnesstracker kauft.

Ein Mann kaufte sich ein besonderes Smartphone, das diverse Gesundheitsdaten erfassen konnte und beantragte hierfür den Bonus. Dies verweigerte die AOK Plus mit dem Argument, dass nur Fitnessarmbänder für das Bonusprogramm in Frage kämen. Dies sah das Sozialgericht Dresden anders.

Sinn und Zweck des Programms sind entscheidend

Der Begriff Fitnesstracker beschreibe nicht die besondere Form der Erfassung von Gesundheitsdaten am Handgelenk, sondern nur die Erfassung dieser Daten an sich, befanden die Richter. Entsprechende Sensoren könnten in Armbändern oder in Mobiltelefonen verbaut sein. Entscheidend seien Sinn und Zweck des Bonusprogramms. Solche Programme sollten das gesundheitsbewusste Verhalten der Versicherten fördern, ergänzten die Sozialrichter.

Ein Fitnesstracker habe dabei vorrangig einen psychologischen Effekt, weil er es seinem Träger ermögliche, sein sportliches Verhalten wie die Anzahl der täglichen Schritte, Trainingseinheiten oder den Puls zu kontrollieren und das eigene Verhalten entsprechend dieser Daten anzupassen. Dies könne auch mit einem Smartphone erreicht werden.

Gegen das Urteil kann die AOK Plus Antrag auf Zulassung der Berufung beim Landessozialgericht Chemnitz stellen. Die Kasse teilte auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit, nach dem Vorliegen des schriftlichen Urteils darüber entscheiden zu wollen, wie sie weiter vorgehen werde. Die Kasse ergänzte, sie wolle mit ihrem Bonusprogramm „gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen“ und „nicht bestimmte Messinstrumente finanzieren“. (sve)

Sozialgericht Dresden, Az. S 44 KR 653/17

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Dr. Tino Großmann, Senior Vice President Connectivity bei der CompuGroup Medical

© CGM

„ÄrzteTag extra“-Podcast

„Die eAU wird der entscheidende Meilenstein sein“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: CompuGroup Medical
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nutzen durch randomisierte Studie belegt

Qigong-Übungen senken erhöhten Blutdruck

Lesetipps
Tablette, auf der GLP-1 steht

© THIBNH / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen