Krankenhäuser

Brandenburg will GBA-Vorgaben zunächst überprüfen

Qualitätsanforderungen des GBA sollen nicht im Landeskrankenhausplan umgesetzt werden, wenn sie zu automatischen Schließungen von Krankenhäusern führen.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Wie es mit den Brandenburger Krankenhäusern weitergeht – im Bild das Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam – möchte das Land nach wie vor selbst bestimmen.

Wie es mit den Brandenburger Krankenhäusern weitergeht – im Bild das Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam – möchte das Land nach wie vor selbst bestimmen.

© Bildagentur-online / Joko / p

POTSDAM. Brandenburg geht bei der Fortentwicklung der Krankenhäuser weiterhin seine eigenen Wege. Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sollen in dem Flächenland nicht automatisch gelten. Ziel ist es, Krankenhausschließungen zu vermeiden. Das sieht eine Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes vor, die am 13. Dezember im Landtag beschlossen werden soll.

„Damit sorgen wir dafür, dass wir die Qualität der stationären Versorgung auch weiterhin für die Zukunft sichern, gleichzeitig aber Krankenhäuser vor dem automatischen Aus schützen, falls sie einzelne Qualitätskriterien des GBA nicht erfüllen sollten. Hier brauchen wir Handlungsspielraum“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke).

Regionale Besonderheiten

Die Neuregelung im Landesgesetz soll sicherstellen, dass Empfehlungen des GBA zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren erst nach sorgfältiger Prüfung der Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft in Brandenburg durch das Land in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden.

„Es ist gut, wenn Empfehlungen für Qualitätsvorgaben für einen so wichtigen Lebensbereich wie die Krankenhausversorgung auf Bundesebene ausgesprochen werden. Aber sie müssen auch regionale Besonderheiten zulassen“, meint Karawanskij. Sie fordert, dass Entscheidungen über Klinikstrukturen demokratisch legitimiert werden. „Die Entscheidungshoheit muss weiter bei den Ländern liegen“, so die Ministerin. Dabei dürften die Kriterien des GBA nur eine Entscheidungsgrundlage neben anderen darstellen. Das brandenburgische Gesundheitsministerium betrachtet vor allem die Erreichbarkeit als Herausforderung in der Krankenhausversorgung des Flächenlandes.

Weiterentwicklung von Standorten

Die rot-rote Landesregierung von Brandenburg hat sich bereits mehrfach zum Erhalt aller Krankenhäuser bekannt. Dabei setzt sie auf die Weiterentwicklung von Klinikstandorten zu ambulant-stationären Versorgungszentren. Dafür fließen in Brandenburg die meisten Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds.

Jetzt hat das Krankenhaus Prenzlau seinen Fördermittelbescheid über acht Millionen Euro erhalten. Mit den Mitteln sollen die stationären Abteilungen Gynäkologie und Orthopädie durch Praxen für Chirurgie und Gynäkologie sowie weitere ambulante Arztpraxen ersetzt werden.

„Die Zukunft liegt in der Vernetzung. Eine gute gesundheitliche Versorgung können wir besonders in den Berlin-fernen Regionen nur garantieren, wenn es uns gelingt, die Krankenhaus-Standorte zu modernen ambulant-stationären Gesundheitszentren umzubauen“, so Karawanskij anlässlich einer Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums von Ärzten, Kliniken, Krankenkassen und Landesregierung nach Paragraf 90a SGB V Ende November.

Sie betonte, dass es für Brandenburg wichtig sei, dass Innovations- und Krankenhausstrukturfonds des Bundes langfristig fortgeführt werden. „Wir brauchen diese Instrumente, um eine moderne Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können. Nur mit zusätzlichem Geld können wir den Aufbau weiterer ambulant-stationärer Gesundheitszentren anschieben.“

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