Gipfel der Regierungschefs

Bund und Länder wollen Ehrenamtliche für Schnelltests einsetzen

Der Lockdown wird bis Ende Januar verlängert – und noch einmal verschärft. Bund und Länder bessern aber auch bei den Schnelltests nach. Und auf die Labore dürfte mehr Arbeit zukommen.

Denis NößlerVon Denis Nößler Veröffentlicht:
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor der Pressekonferenz am Dienstagabend

Regisseurin der Pandemiebekämpfung: Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstagabend nach der Videoschalte mit den Länderchefs.

© Michael Kappeler / dpa-pool / dpa

Berlin. Nach dem Treffen der Regierungschefs der Bundesländer und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag wird nicht nur der nationale Lockdown bis zum 31. Januar verlängert. Bund und Länder haben auch zusätzliche Maßnahmen im Gesundheitswesen verabredet, wie aus dem Beschlussdokument von Dienstagabend hervorgeht.

Sorge bereiten den Politikern die fehlenden Testkapazitäten in Alten- und Pflegeheimen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bekanntlich im Oktober mit der Novelle der SARS-CoV-2-TestV den Anspruch etwa für Gesundheitseinrichtungen auf kostenlose Antigen-Schnelltests geschaffen.

In den Pflegeeinrichtungen fehlen aber vielerorts die personellen Kapazitäten, um diese Tests an Personal, Bewohnern und Besuchern durchzuführen. Daher sollen nun Freiwillige „vorübergehend“ für diese Tests eingebunden werden, heißt es im Beschluss. Die Hilfsorganisationen, darunter etwa DRK, ASB oder Johanniter, könnten dafür die Schulungen übernehmen. Die Bundesagentur für Arbeit soll bei der Vermittlung von Ehrenamtlichen unterstützen.

Auch neue SARS-CoV-2-Mutationen wie B.1.1.7 treiben die Regierungschefs um. Gesundheitsminister Spahn soll eine Verordnung erlassen, damit die Labore verstärkt nach positiven Corona-Tests das Viruserbgut sequenzieren. Davon erhoffen sich Bund und Länder ein besseres Bild über die Eintragung neuer Coronavirus-Varianten. Spahn ist für den Erlass einer solchen Verordnung nach dem dritten Bevölkerungsschutzgesetz ermächtigt.

Auch die Isolation von Personen, die mit neuen Virusmutationen infiziert sind, soll forciert werden. Die Gesundheitsämter sollen die Kontaktnachverfolgung bei diesen Fällen mit „besonderer Priorität“ vornehmen. Die Bundespolizei soll verstärkt Einreisen aus Ländern kontrollieren, in denen neue Virusmutationen vermehrt auftreten. Die würde etwa für Großbritannien gelten.

Dafür soll auch die Teststrategie angepasst werden. Reisende aus Risikogebieten sollen nun wieder bei der Einreise verpflichtend getestet werden. Ende November war der Anspruch auf Tests für Reiserückkehrer in der Corona-Testverordnung gestrichen worden. Ein Test bis zu 48 Stunden vor Einreise soll anerkannt werden. Dafür soll Gesundheitsminister Spahn die einschlägige Verordnung anpassen.

Für die Corona-Impfungen geht die Bundesregierungen davon aus, dass bis zum 1. Februar vier Millionen Impfdosen ausgeliefert sein werden. Bis Mitte Februar werde jedem Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung ein „Impfangebot“ gemacht werden können.

Nach anfänglichen Irritationen über die Lieferzeitpunkte will der Bund den Ländern ab sofort „verlässliche Lieferzeiten übermitteln“. Die Bundesregierung und das Land Hessen wollen den Comirnaty-Hersteller BioNTech unterstützen, die Produktion seines Impfstoffs im Marburger Werk noch im Februar beginnen zu können.

Entgegen der Kritik vor allem aus Kreisen der SPD im Bundestag an der Beschaffung der Impfstoffe, „begrüßen“ Bund und Länder ausdrücklich den europäischen Weg. „In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz“, heißt es im Beschluss.

Mit ihrem Beschluss von Dienstagabend wurde der Lockdown zudem noch einmal verschärft. Private Zusammenkünfte sollen danach künftig mit maximal einer weiteren Person möglich sein. Kantinen werden weitgehend geschlossen. In Regionen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz über 200 soll der Bewegungsradius der Personen auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden.

Die Beschlüsse sind zunächst nur Verabredungen. Die Länder müssen sie in diesen Tagen noch in Rechtsverordnungen überführen. Kanzlerin Merkel und die Länderchefs wollen am Montag, den 25. Januar, über das weitere Vorgehen beraten.

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