EU-Verfahren

Bundesgesundheitsministerium lenkt bei Preisbindung ein

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung lenkt im Vertragsverletzungsverfahren um die Preisbindung von Rezeptarzneien ein.

Im geplanten „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ werde der vierte Satz im Paragraf 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG) aufgehoben, heißt es in einem Schreiben des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an die EU-Kommission, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

In dem Satz wird der Geltungsbereich auf die hiesige Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auch auf ausländische Versandapotheken übertragen. Die Regierung will mit dem Schreiben einer Klage der EU-Kommission zuvorkommen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2016 bekanntlich die deutliche Preisbindung für ausländische Versandhandelsapotheken gekippt. Seither findet Satz 4 in Paragraf 78 ohnehin keine Anwendung mehr.

Die Preisbindung will die Regierung künftig im Sozialgesetzbuch (SGB) V zumindest für gesetzlich Versicherte regeln.

Die jetzige Regelung werde ohnehin seit dem EuGH-Urteil vor drei Jahren nicht mehr angewendet, heißt es im BMG.

„Warum einige in der Apothekerschaft so für einen Paragrafen kämpfen, der seit so vielen Jahren rechtlich keine Wirkung mehr entfaltet und auch keine mehr entfalten wird, erschließt sich uns nicht wirklich.“

Unter anderem die Apothekervereinigung ABDA pocht auf den Fortbestand von Satz 4 in Paragraf 78. (nös)

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