Pflege

Bundesrat berät Personaluntergrenzen

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BERLIN. Die Ausschüsse des Bundesrats haben den Weg freigemacht für eine Entschließung zum Thema Personaluntergrenzen in der Pflege.

Sie empfehlen dem Plenum der Länderkammer, das am Freitag tagt, den Antrag zu beschließen. Berlin wirbt dafür, dass die zum 1. Januar 2019 einzuführenden Personalschlüssel in der Pflege umfassend gelten sollen.

Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Mindestvorgaben nur in den pflegeintensiven Bereichen greifen. Anderenfalls drohe die Gefahr, dass Personal nur verschoben und von Stationen ohne verbindliche Personalschlüssel abgezogen wird.

Doch die Empfehlungen der beteiligten Bundesrats-Ausschüsse bergen neues Konfliktpotenzial. So wünscht der Ausschuss für Kulturfragen eine Klarstellung, dass die Universitätskliniken durch die noch ungeregelte Refinanzierung der höheren Personalkosten nicht belastet werden sollen.

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, bei der im Antrag geforderten Einführung von gesetzlichen Personalschlüsseln für stationäre Pflegeheime sollten auch die Sachleistungen in der Pflegeversicherung angepasst werden. Anderenfalls müssten die höheren Personalkosten final alleine von den Pflegebedürftigen getragen werden.

Generell ist es dem Gesundheitsausschuss zu wenig, nur verpflichtende Personalschlüssel zu fordern.

Diese Vorgaben könnten "sehr schnell Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben, wenn nicht weiterhin ausreichend Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen", heißt es in der Empfehlung. (fst)

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