Pflege

Bundesrat berät Personaluntergrenzen

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Ausschüsse des Bundesrats haben den Weg freigemacht für eine Entschließung zum Thema Personaluntergrenzen in der Pflege.

Sie empfehlen dem Plenum der Länderkammer, das am Freitag tagt, den Antrag zu beschließen. Berlin wirbt dafür, dass die zum 1. Januar 2019 einzuführenden Personalschlüssel in der Pflege umfassend gelten sollen.

Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Mindestvorgaben nur in den pflegeintensiven Bereichen greifen. Anderenfalls drohe die Gefahr, dass Personal nur verschoben und von Stationen ohne verbindliche Personalschlüssel abgezogen wird.

Doch die Empfehlungen der beteiligten Bundesrats-Ausschüsse bergen neues Konfliktpotenzial. So wünscht der Ausschuss für Kulturfragen eine Klarstellung, dass die Universitätskliniken durch die noch ungeregelte Refinanzierung der höheren Personalkosten nicht belastet werden sollen.

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, bei der im Antrag geforderten Einführung von gesetzlichen Personalschlüsseln für stationäre Pflegeheime sollten auch die Sachleistungen in der Pflegeversicherung angepasst werden. Anderenfalls müssten die höheren Personalkosten final alleine von den Pflegebedürftigen getragen werden.

Generell ist es dem Gesundheitsausschuss zu wenig, nur verpflichtende Personalschlüssel zu fordern.

Diese Vorgaben könnten "sehr schnell Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben, wenn nicht weiterhin ausreichend Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen", heißt es in der Empfehlung. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfall: Was bei der Schmerzversorgung gilt

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt

Frauenärztin und Aufklärerin auf Instagram

Dr. Annika Schauer: Gynfluencerin und Wies’n-Kellnerin

Lesetipps
Ärztin im Gespräch mit einem Patienten

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Tipps für den Antrag

Vorsorge oder Reha: Was es für die Genehmigung durch die Kostenträger braucht