Bundesrat lehnt Patienteninformation durch Industrie ab

Länderkammer ist gegen Vorschläge aus Brüssel zur Patienteninformation.

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BERLIN (fst). Der Bundesrat sieht die von der EU-Kommission vorgeschlagene Lockerung des Werbeverbots für rezeptpflichtige Arzneimittel kritisch und hat die Vorschläge in seiner Sitzung am Freitag abgelehnt.

Es bestehe "kein Bedarf, die pharmazeutische Industrie an der Information von Patienten über verschreibungspflichtige Arzneimittel zu beteiligen", heißt es in einer Stellungnahme. Die Kommissionsvorlage sei "nicht geeignet, die Patienten vor versteckter Werbung zu schützen".

Damit wiederholte die Länderkammer ihre ablehnende Position vom März 2009. Die in Deutschland bestehenden Regeln im Heilmittelwerbe-Gesetz hätten sich als "sicher und wirksam" bewährt, EU-einheitliche Regeln seien unnötig hatte der Bundesrat damals erklärt.

"Nicht zu rechtfertigenden bürokratischen Aufwand"

Der Streit um das sogenannte Pharmapaket währt bereits seit 2008. Ziel der Brüsseler Behörde ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, in welchem Umfang Hersteller Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente an die Öffentlichkeit weitergeben dürfen.

Die Kommission will nach eigenem Bekunden den "Informationsbedürfnissen" der Menschen entgegenkommen, aber am Werbeverbot in Publikumsmedien festhalten. Aufgabe der nationalen Behörden soll es sein, die von Unternehmen bereitgestellten Informationen zu prüfen und kontinuierlich zu überwachen.

Das lehnt der Bundesrat als "nicht zu rechtfertigenden bürokratischen Aufwand" ab.

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