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Zustimmung zum GPVG

Bundesrat scheut Konflikt um Kassenfinanzen

Grünes Licht für das GPVG: Die Länderkammer ruft im Streit um die GKV-Finanzen nicht den Vermittlungsausschuss an. In Sorge zeigen sich die Länder aber um Kliniken, die nicht vom Rettungsschirm profitieren.

Von Florian Staeck Veröffentlicht:
Sitzung im Bundesrat.

Der Bundesrat hat dem umstrittenen Versorgungsverbesserungs-Gesetz (GPVG) in seiner Sitzung die Zustimmung nicht verweigert.

© Maurizio Gambarini / dpa

Berlin. Der Bundesrat ist einer Konfrontation mit der Bundesregierung um die GKV-Finanzen aus dem Weg gegangen. Am Freitag haben die Länder grünes Licht für das Gesundheitsversorgungsgesetz (GPVG) gegeben.

Damit setzte sich das Plenum des Bundesrats über die Empfehlung seines Gesundheitsausschusses hinweg: Der Fachausschuss hatte vorgeschlagen, im Streit um die GKV den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das befürwortete in der Sitzung aber nur eine Minderheit der Länder.

Zum einen wollen diese Länder den Bund via Vermittlungsausschuss zwingen, seinen für 2021 geplanten zusätzlichen Steuerzuschuss von fünf Milliarden auf elf Milliarden Euro anzuheben. Zum anderen sprachen sich diese Länder gegen das mit dem GPVG geplante Abschmelzen der Kassenreserven aus. Acht Milliarden sollen die Kassen mit überdurchschnittlich hohen Reserven beisteuern, um das voraussichtliche Defizit von fast 17 Milliarden Euro in der GKV anteilig zu stopfen.

Votum des Gesundheitsausschusses blieb ungehört

Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer argumentierte, die Schwächung der Liquidität lasse den Kassen kaum noch Spielräume, um „künftige Aufgaben zu bewältigen und Herausforderungen infolge der Krise zu reagieren“. Kritik gab es schließlich auch noch am Umfang des Förderprogramms für Hebammen. Zu diesen Punkten wird das Gesetz nun nicht in die weitere Beratungsschleife des Vermittlungsausschusses geschickt.

Mit Mehrheit verabschiedet hat der Bundesrat stattdessen eine Entschließung zu Ausgleichszahlungen für coronabedingte Leerstände in Krankenhäusern. Die entsprechende Regelung hatte der Bundestag kürzlich im dritten Bevölkerungsschutz-Gesetz gefasst. Der Bundesrat appelliert an die Regierung, dass Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung, die keiner Notfallstufe nach den Regeln des Gemeinsamen Bundesausschusses zugeordnet sind, auch von dem Schutzschirm erfasst sein sollen.

Rückzug aus der Versorgung von COVID-19-Patienten?

Diese Regelungen trügen nicht der Versorgungsrealität Rechnung, heißt es. Es sei zu befürchten, dass sich diese Kliniken als Reaktion auf die neue Regelung „aus der Versorgung von COVID-19-Patienten“ zurückziehen.

Das GPVG, das der Bundestag bereits Ende November verabschiedet hat, sieht unter anderem die Finanzierung von 20 .000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege vor. Die Mittel hierfür kommen aus der Pflegeversicherung und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten.

Vorgesehen im Gesetz ist weiterhin ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr, aus dem Krankenhäuser mehr Stellen für Hebammen erhalten sollen. Ziel ist, dass so bundesweit etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden können. Das Artikelgesetz gibt Kassen außerdem erweiterte Spielräume beim Abschluss von Selektivverträgen.

Weiterhin wird mit dem GPVG die Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen, die bisher bei 1,0 Monatsausgaben lag, auf 0,8 gesenkt. Einmalig wird es Kassen, die mehr als 0,8 Monatsausgaben bunkern, erlaubt, dennoch den Zusatzbeitrag anzuheben. Dies geschieht aktuell auf breiter Front.

Das Gesetz kann nun zu großen Teilen zum Jahresanfang in Kraft treten. Hingegen gibt es keine verbindlichen Fristen, wann sich die Regierung mit der Entschließung des Bundesrates befassen muss.

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