Entscheidungsregelung

Bundesregierung bestätigt Verzögerung bei Organspender-Register bis 2024

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Düsseldorf. Die Bundesregierung hat erneut die Verzögerung beim Start des geplanten Organspender-Registers eingeräumt. Die „Rheinische Post“ berichtet aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion, wonach das Register wohl erst im ersten Quartal 2024 in Betrieb gehen soll. Diese Verzögerung teilte das Bundesgesundheitsministerium bereits im Juli vergangenen Jahres mit.

Bei der Errichtung des Registers handele es sich um ein anspruchsvolles, komplexes Digitalprojekt, erläutert die Bundesregierung: „Angesichts der besonderen Sensibilität der gespeicherten Erklärungen sind hohe Anforderungen an die Datensicherheit und die Authentisierungsverfahren von Erklärenden sowie des zugriffsberechtigten Personals in den Krankenhäusern zu stellen.“

Union wirft Lauterbach Verzögerung vor

Der Unions-Gesundheitspolitiker und Hausarzt Stephan Pilsinger (CSU) warf Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) vor, die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zu verzögern. Es wurde vom Bundestag bereits beschlossen und ist am 1. März 2022 in Kraft getreten. Das Register ist darin enthalten.

„Dass Lauterbach seiner Verantwortung als Bundesgesundheitsminister nicht nachkommt, das vom Bundestag längst beschlossene Gesetz umzusetzen, gegen das er als einfacher Abgeordneter noch gestimmt hatte, riecht nach bewusster Verschleppung. Erst recht, wenn er jetzt fordert, erneut über die Widerspruchslösung zu debattieren“, sagte Pilsinger.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), erklärte: „Der Bundesgesundheitsminister hat den Auftrag des Parlaments, die Entscheidungslösung bei der Organspende zu stärken, offensichtlich nicht zur Chefsache gemacht.“ (KNA)

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