Arzneigesetz GSAV

Bundestag will in Sachen Hämophilie nachhaken

Mehr Sicherheit in der Arzneiversorgung strebt das Gesetz an. Nicht nur die Opposition hat Nachbesserungsbedarf.

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BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstagabend den Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung erstmals beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Michael Hennrich (CDU) kündigte an, der Gesundheitsausschuss werde sich intensiv mit den geplanten Regelungen zur Hämophilie-Versorgung auseinandersetzen. Hier soll der Vertriebsweg von Hämophiliezentren auf Apotheken verlagert werden.

Die Verunsicherung unter Patienten sei groß, so Hennrich: „Es ist ein heikles Thema.“ Befürchtet wird, dass sich die Patienten künftig nicht mehr in den Zentren behandeln lassen. Die jedoch sicherten eine „intensive Betreuung aus einer Hand“, so Bärbel Bas (SPD).

Die geplanten Änderungen bei der Importförderung von Arzneimitteln wertet Martina Stamm-Fibich (SPD) kritisch. Die Kontrollinstrumente im GSAV reichten nicht aus – die Abgeordnete verwies auf verunreinigte Wirkstoffe, die aus dem Ausland in die Lieferkette gelangt waren. Sylvia Gabelmann von der Links-Fraktion sprach sich für die völlige Abschaffung der Förderklausel aus. „Sie war immer eine Krücke und ist heute nur noch anachronistisch“.

Der GSAV-Entwurf enthält auch eine Klausel, die Kassen beim Abschluss von Rabattverträgen verpflichtet, eine bedarfsgerechte Versorgung zu berücksichtigen. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) nannte die geplante Regelung „schwammig“ und forderte die Vergabe von Zuschlägen an mehrere Anbieter.

Zudem solle mindestens ein Anbieter in Deutschland oder Europa produzieren. Die Qualitätsanforderungen müssten bei den Rabattverträgen in den Mittelpunkt gestellt werden. Sie forderte, Ausschreibungen so zu gestalten, dass „das Risiko von Lieferengpässen wirksam verringert wird“.

Schließlich ist mit dem Gesetzentwurf auch die Aufhebung des Verbots geplant, verschreibungspflichtige Medikamente in Apotheken auch dann abzugeben, wenn vor der Verschreibung kein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Diese „pauschale Öffnung für jede Form der Telemedizin mit anschließender Medikamentenverschreibung“ geht Kordula Schulz-Asche (Grüne) zu weit. „Zumindest Rahmenbedingungen und Leitplanken müssen gesetzt werden, damit eine qualitative Versorgung gewährleistet bleibt“, forderte sie.

Am 10. April hört der Gesundheitsausschuss Experten zum GSAV an. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes ist für den Juni geplant. (fst)

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