Kommentar

Casus belli für Ärzte?

Neuer Clou im DVG: Kassen sollen direkt in die Patientensteuerung eingreifen können. Die KBV ist sauer – zu Recht.

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Starker Tobak! Wenn Krankenkassen künftig die Möglichkeit bekommen sollten, direkt in die Patienten-Steuerung einzugreifen, wäre für ihn eine rote Linie überschritten – der Casus belli, wetterte am Montag KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister in der KBV-Vertreterversammlung in Münster.

Stein des Anstoßes ist eine Formulierung im Entwurf des „Digitale Versorgung-Gesetzes“ (DVG), wonach die Politik Kassen das Recht einräumen möchte, Versicherten „insbesondere Informationen und Angebote zu individuell geeigneten Versorgungsmaßnahmen“ zu unterbreiten.

Das, was hier noch sehr vage formuliert ist, lässt den Blutdruck des KBV-Vize schnell ansteigen. Warum? Erinnern Sie sich an den „Ada“-Symptomcheck der TK? Aus diesem KI-Check könnte schnell mehr werden – ein Zielauftrag für den mit der Kasse kooperierenden Arzt. Das würde das System auf den Kopf stellen.

Was gut für die Kassen der Kassen ist, muss nicht unbedingt im Interesse des Patienten sein. Bei aller Anerkennung für ein kreatives DVG, ein solcher Systembruch ginge dann wirklich einen Schritt zu weit.

Lesen Sie dazu auch: KBV-VV: Gassen: „Hört auf mit den innovativen Ideen“

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