Chance oder Bedrohung? Kein Konsens über Klinik-Öffnung

HAMBURG (di). Niedergelassene Ärzte und Kliniken in Hamburg verteidigen ihre Positionen im Streit um den Paragrafen 116 b, der die Öffnung von Kliniken für die ambulante Behandlung bei hoch spezialisierten Leistungen regelt: Praxisinhaber warnen vor negativen Folgen, Kliniken argumentieren mit Vorteilen für Patienten.

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Knock-out durch Paragraf 116 b SGB V? Niedergelassene Fachärzte sehen ihre Existenz auf dem Spiel.

Knock-out durch Paragraf 116 b SGB V? Niedergelassene Fachärzte sehen ihre Existenz auf dem Spiel.

© Foto: Frithwww.fotolia.de/Montage: sth

"Der Wettbewerb wird langfristig verzerrt sein und Praxen werden in Existenznöte kommen", warnt Dr. Karl Robert Schirmer in einem von der "Ärzte Zeitung" moderierten Streitgespräch mit Horst Judaschke von der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG).

Der niedergelassene Kinderkardiologe fürchtet, dass durch die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung bei hoch spezialisierten Leistungen und Patienten mit seltenen Erkrankungen in den Metropolen zusätzliche Strukturen aufgebaut werden. Und dass, obwohl die Versorgung durch niedergelassene Spezialisten in der Vergangenheit gut funktioniert hat. Schirmer hält den daraus resultierenden Wettbewerb für unfair, weil der Gesetzgeber den Kliniken weniger Beschränkungen auferlegt hat.

Judaschke plädiert dafür, die gesetzlichen Regelungen anzuerkennen und Patienten entscheiden zu lassen, wo sie sich behandeln lassen wollen. Er hofft, dass der umstrittene Paragraf in Hamburg zu einem "Wettbewerb um die beste Versorgung" führt. Dieser Wettbewerb böte zudem neue Perspektiven für die Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Praxen.

In Hamburg streiten sich Niedergelassene und Krankenhäuser seit einem Jahr um die Öffnung von Kliniken für ambulant erbrachte Leistungen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Dauerfehde wird keine Lösung sein

Lesen Sie dazu auch: Gesucht ist eine Blaupause für fairen Wettbewerb Warum die Klinik-Öffnung in Hamburg ein heißes Eisen ist Paragraf 116 b: So steht es im Gesetz

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