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Dauerfehde wird keine Lösung sein

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:

Die ambulante Behandlung von Patienten mit seltenen Erkrankungen nach Paragraf 116b liefert Zündstoff für massive Auseinandersetzungen zwischen Praxen und Kliniken. Beide Seiten haben gute Argumente, weshalb sie sich besonders für die Behandlung der Patienten eignen. Es geht um die Versorgung schwer kranker Patienten, aber auch um nackte wirtschaftliche Existenzen.

Denn niedergelassene Spezialisten fürchten zu Recht übermächtige Konkurrenz, die in diesem Segment auch noch geringeren Beschränkungen als die Praxen unterliegt. Zugleich kann es sich keine Klinik in einem Metropolmarkt wie Hamburg erlauben, auf Marktanteile und Einnahmequellen zu verzichten.

Zu verdanken haben beide Seiten die Konkurrenz um eine Versorgung, die auch vorher zumindest in den Städten gut funktioniert hat, dem Gesetzgeber. Kliniken und Praxen werden in dieser Auseinandersetzung um jeden Patienten kämpfen müssen. Es wird aber schon jetzt deutlich, dass keiner von beiden in einer Dauerfehde überleben kann.

Keine Klinik kann sich einen Einweiserboykott erlauben, keine Praxis den Wettbewerb gegen finanzstärkere Konkurrenz gewinnen. Deshalb gibt es auch in den Städten längst Überlegungen, wie Arztpraxen und Kliniken die Versorgung auch unter den Bedingungen des Paragrafen 116b sinnvoll gestalten können, ohne dass einer von beiden auf der Strecke bleibt - auch wenn der Gesetzgeber dies vielleicht bedauert.

Lesen Sie dazu auch: Chance oder Bedrohung? Kein Konsens über Klinik-Öffnung Gesucht ist eine Blaupause für fairen Wettbewerb Warum die Klinik-Öffnung in Hamburg ein heißes Eisen ist Paragraf 116 b: So steht es im Gesetz

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