Paragraf 116 b: So steht es im Gesetz

Veröffentlicht:

Paragraf 116 b Absatz 2-5 SGB V: Ein Krankenhaus darf dann hoch spezialisierte Leistungen für Patienten mit seltenen Erkrankungen und besonderen Krankheitsverläufen erbringen, wenn ein entsprechender Antrag des Krankenhausträgers vom Land genehmigt worden ist.

Dabei soll die "vertragsärztliche Versorgungssituation" berücksichtigt werden. Eine "einvernehmliche Bestimmung" der Klinik soll mit allen bei der Krankenhausplanung Beteiligten "angestrebt" werden - sie ist aber nicht vorgeschrieben.

Erwähnt werden im Gesetz hoch spezialisierte Leistungen wie CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen sowie beispielsweise die Behandlung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen, HIV/Aids, schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen, Tuberkulose, Mukoviszidose, Multipler Sklerose oder schwer wiegenden immunologischen Erkrankungen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss Richtlinien erlassen, welche (Qualitäts-)Voraussetzungen ein Krankenhaus erfüllen muss. Festlegen muss der GBA auch, bei welchen Indikationen die Überweisung eines niedergelassenen Arztes vorliegen muss.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Dauerfehde wird keine Lösung sein

Lesen Sie dazu auch: Chance oder Bedrohung? Kein Konsens über Klinik-Öffnung Gesucht ist eine Blaupause für fairen Wettbewerb Warum die Klinik-Öffnung in Hamburg ein heißes Eisen ist

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ab 2026 werden auch stationäre Zwei-Tages-Fälle erfasst

Hybrid-DRG-Katalog erhält 100 neue OPS-Kodes

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung