Chipkarte reicht für Hörscreening in der Praxis

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BOCHUM (eb). Die Knappschaft ermöglicht niedergelassenen Ärzten ab dem 1. Oktober, das Hörscreening für Neugeborene über die Krankenversicherten-Karte abzurechnen. Bisher konnten nur Kliniken nach der Geburt die Leistungen direkt abrechnen.

Das neue Abrechnungssystem nützt nach Angaben der Knappschaft vor allem Müttern, die gleich nach der Geburt mit ihrem Kind nach Hause gehen oder eine Hausgeburt bevorzugen und den Test erst später beim Facharzt machen lassen. In diesen Fällen mussten die Versicherten zunächst selbst zahlen und die Rechnung zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen, so die Knappschaft in einer Mitteilung.

Das Verfahren habe sich nun geändert, weil die Krankenkassen neue Ziffern in das Abrechnungssystem aufgenommen haben.

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