Chipkarte reicht für Hörscreening in der Praxis

Veröffentlicht:

BOCHUM (eb). Die Knappschaft ermöglicht niedergelassenen Ärzten ab dem 1. Oktober, das Hörscreening für Neugeborene über die Krankenversicherten-Karte abzurechnen. Bisher konnten nur Kliniken nach der Geburt die Leistungen direkt abrechnen.

Das neue Abrechnungssystem nützt nach Angaben der Knappschaft vor allem Müttern, die gleich nach der Geburt mit ihrem Kind nach Hause gehen oder eine Hausgeburt bevorzugen und den Test erst später beim Facharzt machen lassen. In diesen Fällen mussten die Versicherten zunächst selbst zahlen und die Rechnung zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen, so die Knappschaft in einer Mitteilung.

Das Verfahren habe sich nun geändert, weil die Krankenkassen neue Ziffern in das Abrechnungssystem aufgenommen haben.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesundheitsvorsorge

Warken will Präventionspotenziale nicht links liegen lassen

Erkenntnisse aus Studie fehlen noch

Bei Resmetirom sieht G-BA vorerst keinen Zusatznutzen

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Rett-Syndrom: früh diagnostizieren, Betroffene bestmöglich fördern und Familien entlasten

© Olia / Generated with AI / stock.adobe.com

Neurologische Entwicklungsstörung

Rett-Syndrom: früh diagnostizieren, Betroffene bestmöglich fördern und Familien entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Acadia Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

ARE-Wochenbericht

Aktuell immer weniger Influenza-Erkrankungen

Lesetipps
Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?