City BKK ärgert Apotheker

Verordnungen mit oder ohne Rabatt erstatten? Darüber streitet die Pleite gegangene City BKK mit Hamburgs Apothekern. Der Disput ging vors Bundessozialgericht - das schiebt aber die Entscheidung auf das Landessozialgericht ab.

Veröffentlicht:

KASSEL (mwo). Im Hamburger Apothekenstreit mit der mittlerweile in Abwicklung befindlichen City BKK müssen die Beteiligten nun ganz genau abrechnen.

Wie kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden hat, ist jede Verordnung einzeln zu prüfen.

Für August 2003 minderte die City BKK ihre Zahlungen für norddeutsche Apotheken um den Apothekenrabatt in Höhe von 169.370 Euro.

Einen Teil der verbleibenden Rechnung, nämlich 48.479 Euro, verrechnete die Kasse zunächst mit vermeintlichen Gegenforderungen und überwies das Geld erst mit erheblicher Verspätung im Januar 2005.

Laut Gesetz dürfen die Kassen den Apothekenrabatt nur einbehalten, wenn sie pünktlich bezahlen.

Apothekenrabatt komplett hinfällig?

Der Hamburger Apothekenverein meinte daher, wegen der verspäteten Teilrate sei der Apothekenrabatt für die gesamte Abrechnung komplett hinfällig.

Im Auftrag der einzelnen Apotheken forderte er daher eine Nachzahlung in Höhe des gesamten Rabatts.

Auf die Klage meinten das Sozialgericht und das Landessozialgericht (LSG) Hamburg, nur für den verspätet gezahlten Teilbetrag falle der Rabatt in Höhe von 4217 Euro weg.

Wie nun das BSG entschied, ist alles etwas komplizierter. Auch wenn die Apotheken ihre Forderungen in einer Sammelrechnung gebündelt hätten, gehe es immer noch um Vergütungsansprüche einzelner Apotheken für einzelne Verordnungen.

Nicht jede Apotheke betroffen

Daher seien gar nicht alle Apotheken von der verspäteten Teil-Zahlung betroffen.

Der Rabatt entfalle aber nur für konkrete Verordnungen, für die die Kasse die Vergütungsansprüche der Apotheke nicht rechtzeitig erfüllt habe.

Nun soll der Streit vor dem LSG Hamburg geklärt werden.

Az.: B 1 KR 14/11 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda – Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Impulse für die Arzneimittelversorgung aus Patientenperspektive

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda

Nutzenbewertung

Eliglustat: Zusatznutzen nicht quantifizierbar

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung