Änderung der Impfverordnung

Corona-Impfzentren und mobile Teams bleiben bis 25. November am Start

Gesundheitsminister Karl Lauterbach verlängert die Geltungsdauer der Corona-Impfverordnung bis Ende November. Im Spätherbst könnte eine neue Infektionswelle heranrollen.

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Berlin. Die geplanten Änderungen an der Coronavirus-Impfverordnung sind mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. In erster Linie bedeutet dies, dass die Impfverordnung zunächst bis zum 25. November 2022 in Kraft bleibt.

Dieses Datum markiert exakt ein Jahr nach Beendigung der epidemischen Lage durch den Bundestag. Dann endet die Ermächtigung des Bundesgesundheitsministers, die Impfverordnung durch Verordnung anzupassen.

Zumindest bis 25. November sind demnach auch die Impfzentren der Länder geöffnet sowie mobile Impfteams im Einsatz. Bis dahin übernimmt der Bund die Hälfte der Kosten für deren Betrieb. Die bis dato geltende Verordnung war bis Ende Mai 2022 befristet.

KBV plädiert für Laufzeit bis März 2023

Nach den Apothekern treten mit der neuen Fassung auch die Zahnärzte in den Kreis der Impfärzte ein. Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland flüchten, erhalten mit der Änderung Anspruch auf Schutzimpfungen nach dem Impfkatalog der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits eine Verlängerung der Impfverordnung bis zum 31. März 2023 angeregt. Grund: Der Systemwechsel zurück in das Regime der Schutzimpfungs-Richtlinie fiele Ende November eventuell in eine Phase, zu der die Infektionszahlen stark ansteigen könnten. (af)

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