Ultraschall

DEGUM fordert Qualitätsrichtlinien

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BERLIN. Beim Ultraschall ist die Qualifikation des Untersuchers maßgeblich für den Diagnoseerfolg: So werden beispielsweise bei Routineuntersuchungen in der Schwangerschaft nur ein Drittel aller Herzfehler bei Ungeborenen erkannt – obwohl die Erkennungsrate von gut ausgebildeten Ultraschallexperten bereits bei über 90 Prozent liegt. Mit Blick auf die Novellierung der Musterweiterbildungsordnung für Ärzte fordern Experten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) deshalb klare Qualitätsrichtlinien für die Ultraschalldiagnostik. Diese seien in den bisherigen Plänen der Bundes- und Landesärztekammern noch nicht vorgesehen, kritisierte die DEGUM in einer Mitteilung am Montag. (eb)

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