Geplantes Kassengesetz

DGB kritisiert „weihnachtliche Ohrfeige“ von Spahn

Heute werden im Gesundheitsausschuss Experten zum geplanten Kassengesetz gehört. Der Deutsche Gewerkschaftsbund geht hart ins Gericht mit dem Vorhaben.

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Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB Bundesvorstands, bei einer Demonstration des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in Hamburg. (Archivbild)

Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB Bundesvorstands, bei einer Demonstration des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in Hamburg. (Archivbild)

© Markus Scholz/dpa

Berlin. Kurz vor der Anhörung zur geplanten Kassenreform hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) heftige Kritik an den Plänen geäußert. Das federführende Bundesgesundheitsministerium nehme mit dem Gesetzesentwurf „erneut die soziale Selbstverwaltung unter Beschuss“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Mittwoch in Berlin.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags befasst sich am Mittwochnachmittag mit dem Entwurf für das „Faire-Kassenwettbewerbs-Gesetz“ (FKG). Kern der Reform ist ein überarbeiteter Finanzierungsausgleich zwischen den Kassen und neue Wettbewerbsregeln. Daneben sind auch organisationsrechtliche Veränderungen im GKV-Spitzenverband vorgesehen.

„Diesmal soll der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes geschrumpft werden, während gleichzeitig ein neuer Ausschuss aus hauptamtlichen Kassenvorständen mit absurd umfangreichen Kompetenzen gebildet werden soll“, kommentierte Buntenbach entsprechende Pläne.

„Heimliche neue Machtzentrale des GKV-Spitzenverbands“

Der vorgesehene neue „Lenkungs- und Koordinierungsausschuss“ solle als „heimliche neue Machtzentrale des GKV-Spitzenverbands etabliert werden und künftig über die Köpfe des Verwaltungsrats hinwegregieren“. Buntenbach sprach von einer „vorweihnachtlichen Ohrfeige“ für die ehrenamtlich engagierten Kollegen in den Gremien der Selbstverwaltung.

Auch Vertreter der Kassen hatten das Vorhaben zuletzt als Angriff auf die Selbstverwaltung interpretiert. Gesundheitsminister Spahn begründet den geplanten Ausschuss dagegen damit, dass eine „Rückkoppelung“ zwischen den Kassenvorständen, die die Versorgung ihrer Versicherten vor Ort organisierten und entsprechende Verträge auflegten, und dem GKV-Spitzenverband als zwingend erforderlich. (hom)

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