Hintergrund

Das Jahr des Aufbruchs

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Auf die Psychotherapeuten wartet ein Jahr mit einschneidenden Veränderungen.

Psychotherapeuten-Ausbildung: Zu Beginn des Wintersemesters am 1. September 2020 soll das neue Psychotherapie-Studium starten. Es tritt an die Stelle der bisherigen psychotherapeutischen Ausbildung, die auf einem Psychologie- beziehungsweise Sozialpädagogik-Studium aufsetzte. Das neue Studium endet nach drei Jahren mit dem Bachelor oder nach zwei weiteren Jahren mit der Approbation. Danach folgt die Weiterbildung mit Spezialisierungen, zum Beispiel auch in bestimmten Psychotherapieverfahren. Dafür erarbeiten die Psychotherapeuten-Kammern eine Weiterbildungsordnung.

Qualitätssicherung: Der Gemeinsame Bundesausschuss soll laut Psychotherapeutenausbildungsgesetz bis spätestens zum 31. Dezember 2022 in einer Richtlinie nach Absatz 2 Satz ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung erarbeiten und beschließen. Er hat dabei insbesondere geeignete Indikatoren zur Beurteilung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie Mindestvorgaben für eine einheitliche und standardisierte Dokumentation, die insbesondere eine Beurteilung des Therapieverlaufs ermöglicht, festzulegen.

Gutachterverfahren: Das Qualitätssicherungsverfahren soll sämtliche Regelungen des bisherigen Antrags- und Gutachterverfahren ersetzen. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat in der Sitzung am 5. Dezember den Vorstand beauftragt, beim GBA auf die Einhaltung bestimmter Bedingungen zu pochen. Dazu zählt die Einbindung der Expertise der Psychotherapeuten in die Beratungen des GBA. Ganz oben auf der Liste der Forderungen steht, die Indikationsstellung bei den Psychotherapeuten zu belassen und die Behandlungsumfänge nicht einzuschränken. Zudem sollen bürokratische Vorgaben der künftigen Qualitätssicherung die Therapieverläufe nicht einschränken. Insgesamt, so die Forderung, sollen die Qualitätssicherungsmaßnahmen bürokratiearm und die Therapie unterstützend ausfallen. (af)

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