Kommentar zum KBV-Bürokratieindex

Das Murmeltier lässt grüßen

Große Fortschritte sind beim Thema Bürokratie für Kassenärzte offensichtlich nicht zu verzeichnen. Das Thema genau im Blick zu haben, hilft aber vielleicht, Schlimmeres zu verhindern.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Außer Spesen nichts gewesen? Seit 2016 erhebt die KBV zusammen mit der Fachhochschule des Mittelstands den Bürokratieindex BIX. In dieser Zeit hat sich nicht viel getan beim Papierkram und sonstigen Verwaltungsaufgaben in Arztpraxen. Die Belastung durch Bürokratie ist nach den Berechnungen praktisch gleich geblieben: 55,8 Millionen Netto-Arbeitsstunden im Jahr statt 55,6 Millionen vor vier Jahren.

Das erklärte Ziel der KBV – nämlich den Bürokratieaufwand zu senken – ist damit klar verfehlt. Nun liegt es nicht nur an der KBV, ob sich die Belastung in den Praxen durch Verwaltungsvorschriften erhöht oder nicht. Das Beispiel der Testverordnungen mit den wechselnden Anspruchsberechtigungen, Zuständigkeiten, Abrechnungs- und Kodierregeln sowie weiteren Vorschriften spricht Bände, wie schnell bürokratische Hürden aufgebaut sind. Nicht zuletzt dieser hohe Aufwand hat viele Praxen, bei denen nicht so viele SARS-CoV-2-Tests anfallen, abgeschreckt, die Tests eigenen Patienten anzubieten.

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Das Reizthema Bürokratie bleibt insofern top-aktuell für Ärzte. Vielleicht liegt auch genau in diesem Punkt der Sinn des BIX: Das Bewusstsein für die Brisanz in Politik und Selbstverwaltung wird regelmäßig geschärft. Dass in Belastungssituationen wie der aktuellen Pandemie manche Vorschriften zurückgenommen werden, macht Hoffnung. Und dass es nicht immer in Richtung mehr Bürokratie geht, zeigt auch die neue Heilmittelrichtlinie, die im Januar kommt. Ein ewiges Ringen.

Schreiben Sie dem Autor: hauke.gerlof@springer.com

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Dr. Thomas Georg Schätzler 04.11.202013:14 Uhr

"Von der Wiege bis zur Bahre (from Cradle to Grave) - Formulare, Formulare!" Von Johann Nestroy (1801-1862).

Der gesteigerte Bürokratieaufwand, exemplarisch dargestellt an der aktuellen SARS-CoV-2-Infektions- und COVID-19-Erkrankungs-Debatte:

Die WHO hatte am 30.01.2020 das neuartige Coronavirus als "Gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite" (PHEIC) eingestuft. Als Internationale Klassifikation (WHO-FIC) wurde unmissverständlich die Schlüsselnummer U07.1 mit Zusatzkennzeichen „G“ für „Gesichert“, „V“ für „Verdacht“, „A“ für Ausschluss oder „Z“ für Zustand nach einer COVID-19-Erkrankung gewählt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verdreifacht das Ganze bürokratisch umständlich entgegen allen internationalen ICD-10 GM Regeln: "Kodes U07.1 !, U07.2 ! und U99.0 !
U07.1 ! COVID-19, Virus nachgewiesen: ist für COVID-19-Fälle vorgesehen, bei denen das Virus SARS-CoV-2 durch einen Labortest nachgewiesen wurde.
U07.2 ! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen: ist für COVID-19-Fälle vorgesehen, bei denen SARS-CoV-2 nicht durch einen Labortest nachgewiesen werden konnte...
anhand eines klinischen...epidemiologischen Kriteriums...vorliegt.
U99.0 ! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2...beschreibt einen „Versorgungsanlass“ hinsichtlich der Behandlung von Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 abgeklärt wird...
https://www.kbv.de/html/coronavirus.php

Vollends unsinnig ist:
"Nur Zusatzkennzeichen „G“
Beide Kodes werden ab dem 1. April [2020] ausschließlich mit dem Zusatzkennzeichen „G“ (gesichert) für die Diagnosesicherheit versehen. Also COVID-19-Erkrankung liegt vor: Virus nachgewiesen U07.1 beziehungsweise Virus nicht nachgewiesen U07.2."
Mit: "Nicht mehr anzuwenden ist das Zusatzkennzeichen „V“ für „Verdacht“...„A“...„Z“..." stellt sich die KBV vollends ins Abseits.

Vom überbordenden Bürokratie-Chaos bei Testungen und Abrechnungen
https://www.kbv.de/html/coronavirus.php
will ich gar nicht erst anfangen. Mehr Bürokratie geht dort wirklich nicht.

Mf+kG, Dr. med. Schätzler

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