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Dauerbaustelle Patientenquittung

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Seit 2004 haben gesetzlich Versicherte ein Recht auf eine Patientenquittung. Krankenkassen, Ärzte oder Krankenhäuser müssen Interessierten auf Wunsch offen legen, welche Leistungen für sie erbracht wurden.

Doch ebenso lange, wie es die Regelung gibt, tun sich die Beteiligten schwer mit der Umsetzung.

Pilotprojekte haben gezeigt, dass Patienten kein Interesse daran haben, sich in der Arztpraxis eine Quittung aushändigen zu lassen. Das heißt aber nicht, dass es ihnen egal wäre, welche Leistungen Ärzte und andere abrechnen.

Das zeigen die Erfahrungen einiger Kassen mit Online-Patientenquittungen. Das ärztliche Abrechnungssystem sorgt allerdings dafür, dass auch dies nicht für die gewünschte Transparenz sorgt.

Die Patienten sehen auf ihrer Quittung nur theoretische Preise und nicht das, was der Arzt tatsächlich für die Leistungen erhält.

Die Unzufriedenheit von Ärzten über diese Mängel ist nachvollziehbar. Sie täten deshalb gut daran, konkrete Vorschläge zu entwickeln, wie man es besser machen könnte.

Bei dem Thema ist weiter Phantasie gefragt, auch bei den Ärzten. Die pauschale Ablehnung von Patientenquittungen ist jedenfalls keine Option.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: KVNo: AOK-Quittungen "gaukeln" Transparenz vor

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