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Fernbehandlung

Der Flickenteppich nimmt Gestalt an

Telemedizin ohne Erstkontakt: Das Signal des Deutschen Ärztetags findet nicht überall ein Echo.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Fernbehandlung ohne Erstkontakt mit dem Arzt: Mancherorts wird das künftig gehen, nicht aber in Brandenburg.

Fernbehandlung ohne Erstkontakt mit dem Arzt: Mancherorts wird das künftig gehen, nicht aber in Brandenburg.

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

POTSDAM / BERLIN. Ob ein Arzt seinen Patienten ausschließlich per Fernbehandlung betreuen darf, hängt in Deutschland künftig davon ab, in welchem Bundesland der Arzt tätig ist.

Denn das Votum des 121. Deutschen Ärztetags im Frühjahr, die ausschließliche Fernbehandlung in der bundesweiten Musterberufsordnung zuzulassen, stößt auf unterschiedliches Echo in den Landesärztekammern. Dort aber werden die rechtsverbindlichen Änderungen an den Berufsordnungen beschlossen – oder eben nicht, wie jetzt in Brandenburg.

In dem Flächenland bleibt mit Blick auf die Fernbehandlung vorerst alles beim Alten. Die Kammer hat bei ihrer jüngsten Delegiertenversammlung zwar über das Thema diskutiert, jedoch nicht über die von Bundesebene vorgeschlagenen Änderungen abgestimmt. "Bei der Kammerversammlung am Samstag ging es um eine Meinungsbildung", teilte eine Kammersprecherin der "Ärzte Zeitung" auf Nachfrage mit.

Das Ergebnis: "Durch keinen der Redebeiträge wurde die ausschließliche Fernbehandlung befürwortet. Nach entsprechender Zusammenfassung wurde einhellig resümiert, dass es keine überzeugenden Gründe für die Zulassung der ausschließlichen Fernbehandlung im Land Brandenburg gebe", so die Sprecherin.

In der Diskussion habe auch eine Rolle gespielt, dass die Fernbehandlung schon jetzt weitgehend zugelassen sei, wenn die Maxime eines zumindest einmaligen Arzt-Patienten-Kontaktes eingehalten wird. Genauso wenig wie eine Änderung der Regelung in der Berufsordnung wurde aber die Beibehaltung beschlossen. Denn einen Beschlussantrag gab es den Angaben zufolge gar nicht.

So sieht es in anderen Bundesländern aus

Damit deutet sich an, dass das ärztliche Berufsrecht mit Blick auf die Fernbehandlung künftig regional unterschiedlich ausfallen wird. Nach Angaben der Bundesärztekammer haben drei Kammern, darunter Schleswig-Holstein und Sachsen, bereits eine Änderung der ärztlichen Berufsordnung vorgenommen, die dem Ärztetagsbeschluss entspricht.

In Baden-Württemberg ist seit 2016 eine Modellklausel zur Fernbehandlung vorgesehen. Die Bremer Delegierten stimmten kürzlich zwar im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung für die Änderung, die der Ärztetag vorgeschlagen hat, jedoch offenbar entgegen ihrer Überzeugung.

Weil die Beschlüsse noch von den Aufsichtsorganen der Kammern genehmigt werden müssen, wird es dauern, bis verbindliche Regelungen vorliegen. Parallel dazu erarbeitet eine Projektgruppe aus Ärzten und Juristen im Auftrag des BÄK-Vorstands derzeit Hinweise und Erläuterungen zur Neuregelung des Paragrafen 7 Abs. 4 MBO-Ä. Die Gruppe soll rechtliche Fragen klären, die im Zusammenhang mit der ausschließlichen Fernbehandlung stehen.

Dabei geht es auch um Krankschreibungen und Verordnungen. Diese Entscheidung hatte der Ärztetag an den Vorstand überwiesen. "Zudem werden Fragen der Einbindung der Fernbehandlung in die Versorgung, auch im Hinblick auf die Rahmenbedingungen, erörtert", sagte BÄK-Sprecher Samir Rabbata der "Ärzte Zeitung".

Mit Blick auf die Einbindung der Fernbehandlung in die notärztliche Versorgung, vertritt die Brandenburger Kammer die Auffassung, dass hier eine telefonische Beratung ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt schon immer möglich ist. Um die Befugnisse des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu erweitern, sei daher keine Änderung der Berufsordnung nötig.

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