AMNOG

Der Preis ist eine Wertentscheidung

Scheitern Verhandlungen über den Preis für Arznei-Innovationen, landen die Streitparteien am Ende bei Manfred Zipperer. Der betont seine Unabhängigkeit.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) und der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel habe die gesetzliche Krankenversicherung eine "vorher nicht gekannte Machtposition" gegenüber der pharmazeutischen Industrie erlangt, erklärte Dr. Manfred Zipperer bei einer Fachtagung in München.

Zipperer, der bis 1998 Abteilungsleiter für die gesetzliche Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium war, ist seit Mitte 2011 unparteiischer Vorsitzender der Schiedsstelle, die für neue Arzneimittel mit einem Zusatznutzen sowie für neue Arzneimittel, die keiner Festbetragsgruppe zugeordnet werden können, einen Erstattungsbetrag festsetzt, wenn sich der GKV-Spitzenverband und das pharmazeutische Unternehmen nicht einigen können.

Die Schiedsstelle unterstehe keinerlei Aufsicht oder Weisungsbefugnis, betonte Zipperer bei der gemeinsamen Fachtagung von Novartis, GlaxoSmithKline und dem BKK Landesverband Bayern.

"Wir sind kein Instrument des GKV-Spitzenverbandes", sagte Zipperer. Bei der Gewichtung des Zusatznutzens neuer Arzneimittel spielen vor allem die Jahrestherapiekosten vergleichbarer Arzneimittel sowie die tatsächlichen Abgabepreise in 15 anderen europäischen Ländern eine wesentliche Rolle.

Bei der Festlegung des Erstattungsbetrages durch die Schiedsstelle gebe es keinen festen Algorithmus wie etwa bei den Festbeträgen, betonte Zipperer.

Vielmehr liege die Festlegung im Ermessen der Schiedsstelle, müsse aber transparent und nachvollziehbar sein, zumal das betroffene Unternehmen gegen die Entscheidung klagen könne. "Jedes Verfahren ist anders" und es gehe letztlich um eine Werteentscheidung, so Zipperer.

Nach Einführung der frühen Nutzenbewertung sei damit gerechnet worden, dass es viele Schiedsverfahren geben werde, weil sich Kassen und Pharmaindustrie nicht auf einen Erstattungsbetrag einigen können.

Tatsächlich seien von 21 Verfahren bisher fünf vor der Schiedsstelle gelandet, wobei es in einigen Fällen zuvor doch noch zu einer Verhandlungslösung gekommen sei, berichtete Zipperer. (sto)

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