"Die Primärprävention braucht eine bundesgesetzliche Legitimation"

Besser spät als nie: Trotz anders lautender Aussagen der neuen Koalition hofft der Präventionsexperte Rolf Rosenbrock auch unter Schwarz-Gelb auf ein Präventionsgesetz.

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BERLIN (inh/ami). Mit Skepsis betrachtet Professor Rolf Rosenbrock die gesundheitspolitischen Pläne der neuen Bundesregierung. So spiele das Thema sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen überhaupt keine Rolle im Koalitionsvertrag, bemängelt der Gesundheitssachverständige. "Und das in einem Land, wo es aus meiner Sicht eine der Jahrhundert-Herausforderungen sein wird, die soziale Schere sich nicht weiter öffnen zu lassen", sagte Rosenbrock beim Kongress Armut und Gesundheit vergangene Woche in Berlin.

Konkrete Schritte verlangt der Sachverständige vor allem mit Blick auf die Prävention. Nach seiner Lesart steht in der Koalitionsvereinbarung eindeutig, dass in dieser Legislaturperiode kein Präventionsgesetz zu erwarten sei. "Es wäre jedoch nach wie vor dringend nötig, der Primärprävention die Legitimation eines Bundesgesetzes zu geben, damit sie nicht immer nur Anhängsel bleibt", forderte Rosenbrock.

Außerdem brauche es eine verbindliche Qualitätssicherung für alle mit öffentlichen Geldern betriebenen Präventionsvorhaben und Regelungen. In Deutschland bestünde Primärprävention bislang aus lauter viel zu kurzfristigen Projekten. Damit lasse sich gar keine Qualität entwickeln, geschweige denn nachweisen. Dennoch gibt sich Rosenbrock optimistisch. Er habe schon viele Bundesregierungen erlebt, die im Laufe ihrer Amtszeit über sich hinausgewachsen seien und Ziele angegangen hätten, die sie anfangs als unwichtig erachteten, sagte er.

Rosenbrock rät der neuen Regierung zudem mit Blick auf die Kindergesundheit, die Empfehlungen des Sachverständigenrates aus dem Sondergutachten 2009 aufzugreifen und mehr Verbindlichkeit zu schaffen. "Bislang", so Rosenbrock, "stehen nur unverbindliche Handlungsanforderungen im Raum, nach denen sich keiner richten muss und wahrscheinlich auch keiner richten wird." Die vielen Pläne von Bund und Ländern zur Kindergesundheit sollten in einem nationalen Plan zusammengeführt werden. Dieser Plan müsse konkret mit Zahlen und Fristen festlegen, wer was tun soll.

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