Bundesrat

„Digitale-Versorgung-Gesetz“ kann starten

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitagvormittag ein Maßnahmenpaket zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gebilligt. Sechs Punkte sind dabei für Ärzte wichtig.

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Digitale Gesundheitsanwendungen: Versicherte haben künftig Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht – so steht es in §33a des DVG.

Digitale Gesundheitsanwendungen: Versicherte haben künftig Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht – so steht es in §33a des DVG.

© Jackie Niam / Getty Images / iStock

Unter den über 60 Top-Themen, die der Bundesrat heute auf seiner Agenda hat, befinden sich auch etliche Gesundheitsgesetze. Bereits abgenickt wurde das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG).

Damit verbunden sind unter anderen diese wichtigen Punkte:

  • Anschlusspflicht an TI: Die Neuregelungen sollen vor allem den Zugang zu digitalen Innovationen in der Regelversorgung und die Telematik-Infrastruktur verbessern. Das Gesetz verpflichtet deshalb Apotheken und Krankenhäuser, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen: bis Ende September 2020 bzw. 1. Januar 2021.
  • Honorabzug für Ärzte möglich: Ärzte, die sich nicht anschließen, müssen laut Gesetz ab dem 1. März 2020 mit einem erhöhten Honorarabzug von 1 auf 2,5 Prozent rechnen.
  • Verbesserungen Telekonsile und Videosprechstunde: Telekonsile werden künftig besser vergütet und sie sollen sektorübergreifend funktionieren. Außerdem dürfen Ärzte über ihr Angebot von Videosprechstunden auf ihrer Internetseite informieren.
  • Gesundheits-Apps: Ärzte und Psychotherapeuten dürfen Gesundheits-Apps zu Lasten der Kassen verordnen, wenn diese vom BfArM in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen wurden.
  • Krankenkassenbeitritt: Der freiwillige Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse kann auch elektronisch erfolgen.
  • Gesundheitsdaten für die Forschung: Gesundheitsdaten können fortan pseudonymisiert zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung übermittelt werden.

Der Bundesrat hat eigenen Angaben zufolge zudem eine Entschließung zum DVG gefasst. Darin bittet er die Bundesregierung, die Länder am Verfahren des Innovationsausschusses des GBA zu beteiligen, damit ihre Expertise bei neuen Versorgungsformen genutzt werde.

Weitere Beschlüsse des Bundesrates

Ebenfalls bereits am Vormittag gebilligt wurde das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Die Kinder von Pflegebedürftigen werden damit eher von Kosten fürs Pflegeheim befreit: Töchter und Söhne der Betroffenen müssen sich künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen.

In Sachen Klimaschutz hat der Bundesrat hingegen einige im Klimapaket vorgesehene Steuer-Änderungen vorerst gestoppt – darunter die Erhöhung der Pendlerpauschale, die steuerliche Förderung für Gebäudesanierung und die Steuersenkung für Bahntickets im Fernverkehr. (run)

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