Doping: Sportstiftung fordert Straftatbestand

DÜSSELDORF (dpa). Die Vorsitzende der Sportstiftung NRW, Anke Feller, plädiert für die Möglichkeit, strafrechtlich gegen Dopingsünder vorzugehen.

Veröffentlicht:

"Es muss einen Straftatbestand des Sportbetrugs geben", sagte Feller der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Dann wüssten alle, worauf sie sich einlassen, und man könnte Trainer und Athleten haftbar machen, so Feller. "Doping gilt noch zu oft als Kavaliersdelikt."

In einem staatlichen Vorgehen gegen Dopingsünder sieht Feller einen zentralen Fortschritt für die Arbeit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA).

"Das würde der NADA sehr helfen, denn viele mögliche Prozesse können bislang aus Kostengründen gar nicht erst geführt werden", sagte sie. Außerdem dauere der Weg über die Sportgerichte einfach zu lange.

Feller war Ende der 90er Jahre Welt- und Europameisterin mit der deutschen 4x400-Meter-Staffel. Sie steht seit April 2011 an der Spitze der Sportstiftung NRW, der bundesweit größten Initiative eines Landes zur olympischen Nachwuchsförderung.

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 22.02.201214:28 Uhr

Strafbarkeit

Nachgewiesener Betrug mit dem Ziel, jemanden zu übervorteilen oder zu schädigen ist bekanntlich ein Straftatbestand.
Leistungs-Sportler können nach m.E. aber nicht des Betruges bezichtigt werden, nur weil irgendein Analyse-Ergebnis Spuren von sog. "nichterlaubte-Substanzen" an/in ihrem Körper nachweist und der einzelne Verdächtige irgendwann einmal durch irgendwelche Umstände damit in Kontakt gekommen ist.
Es wurde ihm/ihr aber niemals die betrügerische Absicht oder sogar die durch den Doping-Listen "Verbots-Stoff" konklusive Leistungssteigerung nachgewiesen, welche Voraussetzung für eine strafbare Handlung sein könnte.
Vielmehr sollten alle Beteiligten endlich das Phantom "Doping" ent-mystifizieren, seinen experimentell-gefährlichen Charakter aufdecken und den Verkehr/ Handel mit riskanten Arzneimitteln noch strenger kontrollieren.
Den Sport- oder Vertrauensärzten obliegt es, penibel jedwede Arzneibehandlung an ihren verletzungsanfälligen Schützlingen zu dokumentieren.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rostock

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