Notdienst

Düsseldorfer Ärzteverein soll 170.000 Euro zurückzahlen

Nach über 20-jähriger Tätigkeit droht der "Notfallpraxis Düsseldorf" das Aus. Die KV bemängelt Missstände. Der Trägerverein kontert, es gebe keine konkrete Beanstandung. Inzwischen verhandeln beide Seiten immerhin über eine Kooperation.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

KÖLN. In Düsseldorf ringen der Verein "Notdienst Düsseldorfer Ärzte" und die KV Nordrhein (KVNo) um den Fortbestand der Notfallpraxis Düsseldorf. Ohne Einigung steht das renommierte Projekt vor dem Aus.

Da die KVNo die Überweisung der Abschlagszahlungen eingestellt habe, sei der Fortbestand der Praxis akut bedroht, sagt Dr. Carsten König, seit 15 Jahren Vorsitzender des Vereins, der "Ärzte Zeitung". "Lange halten wir das nicht mehr durch."

Außerdem habe die KV die Ärzte mit Rückforderungen von rund 170.000 Euro für mehrere Quartale konfrontiert. Dem Verein drohe die Insolvenz.

Die Praxis ist 1992 gegründet worden und seit fast zehn Jahren am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf angesiedelt. Neben Allgemeinmedizinern und Internisten sind dort Ärzte aus sechs weiteren Fachrichtungen aktiv: Orthopäden/Chirurgen, Kinderärzte, Augenärzte, HNO-Ärzte, Neurologen/Psychiater und Gynäkologen.

Außerdem teilt sich die Praxis Personal mit einem zahnärztlichen Notdienst. "Bis auf einige Ausnahmen sind fast alle Düsseldorfer Ärzte Mitglied in unserem Verein", sagt König. Das gelte auch für Privatärzte.

Die Probleme mit der KVNo begannen nach Angaben von König vor zwei Jahren. "Die KV möchte, dass der Verein die Notfallpraxis nicht mehr betreibt, sondern dass dies die GMG übernimmt", vermutet König.

Die GMG Gesundheitsmanagementgesellschaft ist ein Tochterunternehmen der KVNo. Sie betreibt bereits mehr als 70 Notfallpraxen.

"Nichts mit der Reform zu tun"

Dem Düsseldorfer Verein werde von der KV plötzlich Missmanagement unterstellt, obwohl es in der Vergangenheit keinerlei Beanstandungen gegeben habe, kritisiert der Vorsitzende. So verlange die KVNo Einsicht in alle möglichen Unterlagen, auch wenn sie wie die Personalakten Dritte betreffen.

Die KV habe den Ärzten im Verein noch keine konkreten Fehler aufgezeigt, die sie beheben könnten. "Dabei sind wir lernwillig und lernfähig", betont König.

Es sei Aufgabe der KVNo, das Finanzgebaren der nicht von der GMG betriebenen Notfalldienstpraxen zu überprüfen, betont KVNo-Justiziar Dr. Horst Bartels. "In der Düsseldorfer Praxis sind wir auf Ausgaben gestoßen, die wir nicht akzeptieren können". Die Unstimmigkeiten hätten zu den Rückforderungen seitens der KV geführt.

Bartels will keine genauen Einzelheiten nennen, verweist aber auf die personelle Ausstattung der Einrichtung. Auch die Arbeit mit Ärzten aus insgesamt sieben Fachrichtungen hält die KV offenbar für übertrieben.

Vermutungen, die KV wolle den Verein und die Notfallpraxis liquidieren, weil sie nicht in die geplante Notfalldienst-Reform in Nordrhein passen, weist Bartels zurück. "Das hat nichts mit der Reform zu tun."

Die KVNo überprüfe die Arbeit jeder Notfalldienstpraxis, die durch einen Verein betrieben wird. Auch die KVNo suche nach einem Weg, die Praxis zu erhalten.

Austausch über Bedingungen

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Prüfbericht des Gesundheitsministeriums zur Organisation des Notdienstes in Nordrhein von 2013.

"Der Prüfdienst hat dabei die Organisation der Notfallpraxen, soweit diese durch selbstständig agierende Vereine ohne organisatorische und finanzielle Kontrolle durch die KV betrieben werden, beanstandet und Änderungen verlangt", teilt das Ministerium auf Anfrage mit.

Das bedeute nicht, dass Vereine keine Notfalldienstpraxen mehr betreiben dürfen, stellt ein Sprecher klar. Voraussetzung sei aber, dass "der KV als Verantwortlicher für den Sicherstellungsauftrag und Kostenträger die organisatorische und finanzielle Kontrolle eingeräumt" werde.

In Düsseldorf versuchen die Beteiligten inzwischen, die Kuh durch einen Kooperationsvertrag zwischen KV und Verein vom Eis zu bekommen.

Es gebe einen regen Austausch über die Bedingungen, berichtet Allgemeinmediziner König. "Das ist endlich mal ein Lichtblick."

Entscheidend sei, dass der Verein bald wieder Geld von der KVNo erhält.

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Kommentare
Hans-Peter Meuser 02.04.201612:44 Uhr

Fragwürdiger Ansatz

In Düsseldorf versuchen die Beteiligten inzwischen, die Kuh durch einen Kooperationsvertrag zwischen KV und Verein vom Eis zu bekommen.
Es gebe einen regen Austausch über die Bedingungen, berichtet Allgemeinmediziner König. "Das ist endlich mal ein Lichtblick."

So steht es im Artikel.

Ein derartiger Kooperationsvertrag dürfte
1. die Rechte einseitig bei der der KVNO verorten,
2. die Pflichten einseitig beim Verein verorten,
3. nur noch die in der neuen Notdienstordnung verankerten Fachgruppen vorsehen,
4. die in Wahrheit gar nicht bestehende Mehrwertsteuerpflicht des Vereins vorschreiben,
5. dadurch den Betrieb für die beteiligten Ärzte gegenüber einer GMG-geführten NFP um 19% MWSt. verteuern.

Von einem "Lichtblick" zu sprechen, halte ich da für gewagt. Die KVNO kann die Bedingungen des Vertrages diktieren, weil sie ja keinen Vertrag mit dem Verein braucht. Der Verein hingegen ist zwingend auf den Vertrag angewiesen, weil er sonst insolvent ist. Das Risiko für dessen Vorstand besteht zivilrechtlich und strafrechtlich (z.B. Insolvenzverschleppung).

Der benachbarte Ärzteverein Südkreis Mettmann hat den Betrieb seiner beiden Notfallpraxen in Hilden und Langenfeld aus diesen Gründen zum 31.1.2016 eingestellt. Gegen einen feindlich agierenden KV-Vorstand hat ein Verein keine Chance. Wir sind froh, dass wir nicht aus finanziellen Gründen einen Knebelvertrag mit der KVNO unterschreiben müssen.

Ärzteverein Südkreis Mettmann e.V.
Hans-Peter Meuser, Vorsitzender

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