Digitale Verordnung

E-Rezept kurbelt Apotheken-Wettbewerb um Lieferfähigkeit an

Was bringt das E-Rezept den Apothekern? Nichts Gutes, ist mancher überzeugt. Doch der Gesetzgeber flankiert die Digitalisierung auch mit Botendiensthonorar und einem sozialrechtlichen Boni-Verbot – was wiederum den Versandapotheken gar nicht schmeckt.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Schnell im Viertel Medikamente ausliefern können: Apotheken sollen Botendienste künftig von den Kassen bezahlt bekommen.

Schnell im Viertel Medikamente ausliefern können: Apotheken sollen Botendienste künftig von den Kassen bezahlt bekommen.

© Tom Bayer/stock.adobe.com

Berlin. Ermöglicht der bezahlte Botendienst den öffentlichen Apotheken einen Vorteil, mit dem sie sich im Wettbewerb um Lieferfähigkeit nach Einführung des E-Rezepts besser werden behaupten können? Bei einer Diskussion zu den Auswirkungen der digitalen Verordnung auf den Apothekenmarkt anlässlich der diesjährig virtuell angelegten Apothekermesse Expopharm konnte man diesen Eindruck am Montagabend gewinnen.

Benjamin Rohrer, Chefredakteur des Branchenblattes „Pharmazeutische Zeitung“ diskutierte das Thema unter anderem mit gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken und dem Nürnberger Apotheker Ralf König, einziger Offizininhaber im Health Innovation Hub, einem Beratergremium für das Bundesgesundheitsministerium.

Umstrittene Rezept-Weiterleitung

Während sich Rohrer erkennbar darum bemühte, die Einführung des E-Rezepts vor allem von den Standesinteressen der freiberuflichen Pharmazeuten aus zu denken, betonte Leyck Dieken die Forderungen des Gesetzgebers und den Patientennutzen.

Deshalb werde es voraussichtlich auch die von vielen Apothekern gefürchtete „Teilen“-Funktion geben, mit der Patienten den Berechtigungscode zum Zugriff auf eine digitale Verordnung an einen persönlichen Vertreter oder auch an andere Apps übertragen können. Kritiker sehen darin ein Einfallstor für anlassbezogene Werbung und Sonderangebote, um Kunden von der Ladenapotheke in den Versandhandel zu locken. Die Rechtsverordnung, in der diese und weitere Details zum E-Rezept konkret geregelt werden sollen, steht allerdings noch aus.

Schon jetzt, über ein Jahr vor der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts, rechnet die Branche freilich mit nichts Gutem: Die kürzlich erfolgte Übernahme des Münchener Videosprechstunden-Anbieters TeleClinic durch die DocMorris-Konzernmutter zur Rose AG wird als unzulässige Integration von Verordnung und Arzneimittelabgabe gewertet; mit TeleClinic hätte DocMorris gewissermaßen seine eigenen Ärzte, die künftig auf einen Knopfdruck eine Rezeptbelieferung generieren könnten.

Service anbieten!

Gematik-Chef Leyck Dieken versicherte zwar, man werde derartige Entwicklungen „sehr genau verfolgen“ und führe auf politischer Ebene bereits „intensive Gespräche“ dazu. Eine ernsthafte Bedrohung für die flächendeckende Versorgung aus öffentlichen Apotheken und deren Markenimage sieht Leyck Dieken aber keineswegs.

Vielmehr solle sich die Branche am Wettbewerb um Mehrwert-Dienste, die sich an das E-Rezept andocken ließen, beteiligen. „Derjenige wird das Rennen machen, der besten Service anbieten kann. Apotheker sollten die Digitalisierung annehmen.“

Beispielhaft für zusätzliche Anwendungen rund um das E-Rezept nennt der gematik-Chef etwa eine Vorlesefunktion für den Beipackzettel, Einnahme-Erinnerungen oder natürlich die kontinuierliche Überwachung der Arzneimitteltherapiesicherheit anhand der digitalen Verordnungs- und Abgabehistorie.

2,50 Euro je Lieferung an die Haustüre

Gravierendere Konsequenzen der elektronischen Verordnung für das Geschäftsmodell der Laden-Apotheke dürften vermutlich auch von der produktbezogenen Verfügbarkeitsanfrage ausgehen, die Patienten künftig mittels Rezept-App an deren Warenwirtschaftssystem stellen können – so jedenfalls ist es geplant.

Lieferfähigkeit und -schnelligkeit entscheiden dann, wenigstens in Ballungsräumen mit hoher Apothekendichte, bereits vor Betreten der Offizin über die Wahl des Abgabekanals, denn den Patienten soll auch eine Angabe über die App zurückgespielt werden, wann das gewünschte Präparat abzuholen ist – oder von einem Boten gebracht werden kann.

Apotheker König erinnerte in diesem Zusammenhang an das Vorhaben der Koalition, das zur Coronakrise eingeführte Botendiensthonorar auf Dauer zu stellen. „Der Botendienst ist die einzige Chance, in der Logistik besser zu sein als der Versandhandel“.

Geplant ist, den freiberuflichen Pharmazeuten je Medikamentenlieferung an die Haustüre 2,50 Euro zu zahlen. Das Honorar wird aller Voraussicht nach mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) beschlossen, das sich aktuell noch in der parlamentarischen Beratung befindet.

Versandapotheken laufen Sturm

Der Europäische Versandapothekenverband (EAMSP) kritisiert das Botendiensthonorar in einer Stellungnahme zum VOASG als Startschuss zu einem „Versandhandel ohne Erlaubnis“.

Eine gesetzliche Vergütung lokaler Apotheken-Lieferdienste stelle „eine doppelte Diskriminierung“ EU-ausländischer Versender dar, heißt es, denen es zum einen „aufgrund des Fremd- und Mehrbesitzverbotes nicht möglich sei, einen Botendienst anzubieten“. Zum zweiten erhielten die Vor-Ort-Apotheken damit eine Möglichkeit, „ihren Standortvorteil, den sie gegenüber den EU-ausländischen Versandapotheken innehaben, noch weiter auszubauen“.

Abfinden könne man sich damit nur, heißt es in dem Positionspapier weiter, wenn im Gegenzug auch die Portokosten in- und ausländischer Versandapotheken in gleicher Höhe gesetzlich subventioniert würden.

Unterdessen hat einem Bericht des „Handelsblatts“ zufolge die EU-Kommission grünes Licht für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz gegeben. Damit kann nun ein weiterer Schutzschild für stationäre Offizinen gegen die Versandkonkurrenz Wirklichkeit werden: das sozialrechtliche Verbot für regelversorgende Apotheken, Zugaben im Rezeptgeschäft zu gewähren.

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