Vorschlag der EU-Kommission

EU-Einigung auf weitgehendes Verbot von Quecksilber-Zahnfüllungen ab 2025

Zahnärzte sollen ab 2025 Quecksilber nur noch in medizinischen Sonderfällen einsetzen dürfen. Bislang werden jährlich in der EU noch etwa 40 Tonnen Zahnamalgam verwendet.

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Mann beim Zahnarzt

Gesundheit und Umwelt schützen: Ab 2025 sollen quecksilberhaltige Zahnfüllungen in der EU weitgehend verboten werden. (Symbolbild mit Fotomodell)

© Maria Vitkovska / stock.adobe.com

Straßburg. In der EU sollen quecksilberhaltige Zahnfüllungen ab 2025 weitgehend verboten werden. Ziel sei es, Gesundheit und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber zu schützen, teilte die belgische EU-Ratspräsidentschaft mit. Ausnahmen soll es geben, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine solche Füllung etwa aufgrund von medizinischen Bedürfnissen des Patienten für unbedingt erforderlich hält, wie das Europaparlament in Straßburg mitteilte. Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten einigten sich am Donnerstag auf die neuen Vorgaben. Die beiden Institutionen müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Meist ist das Formsache.

Trotz quecksilberfreier Alternativen werden nach Angaben des Parlaments in der EU jährlich immer noch rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahnamalgam verwendet. Derzeitige Vorschriften verböten solche Füllungen nur bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen.

Nach Angaben der Chefverhandlerin des EU-Parlaments, Marlene Mortler (CSU), wurde sich auch darauf geeinigt, dass quecksilberhaltige Lampen nur noch bis zum 30. Juni 2026 in Länder außerhalb der EU exportiert werden dürfen.

Die Einigung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, den die Behörde im Sommer vorgestellt hatte. Das Schwermetall Quecksilber ist EU-Angaben zufolge hochgiftig. Durch das Einatmen von Quecksilberdämpfen können Gehirn, Lunge, Nieren und das Immunsystem dauerhaft geschädigt werden. In der Vergangenheit wurde das Schwermetall zum Beispiel in Batterien, Thermometern und Leuchtstoffröhren verwendet. (dpa)

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