Masttiere

EU beschränkt Einsatz von Antibiotika

Das EU-Parlament hat beschlossen, dass Masttiere weniger Antibiotika erhalten sollen.

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In Mastbetrieben soll künftig gelten: Ist ein Tier erkrankt, sollen künftig andere Tiere in dem Bestand nicht prophylaktisch mit einem Antibiotikum mitbehandelt werden.

In Mastbetrieben soll künftig gelten: Ist ein Tier erkrankt, sollen künftig andere Tiere in dem Bestand nicht prophylaktisch mit einem Antibiotikum mitbehandelt werden.

© Carmen Jaspersen / dpa

BRÜSSEL. Im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen hat das EU-Parlament Maßnahmen zur Begrenzung des Einsatzes von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben zugestimmt. So sollen weniger resistente Keime im Essen landen.

Tierarzneimittel dürften unter keinen Umständen dazu dienen, die Leistungsfähigkeit der Zuchtbetriebe zu erhöhen oder zum Ausgleich für schlechte Bedingungen in der Tierzucht eingesetzt werden, heißt es in dem neuen Tierarzneimittelgesetz.

Die Vereinbarung mit den EU-Ministern wurde mit 583 Stimmen bei 16 und 20 Enthaltungen angenommen. Sie muss noch vom Rat vor der Veröffentlichung im Amtsblatt förmlich angenommen werden.

Vorbeugende Anwendung bei Tiergruppen nur in Ausnahmefällen

Laut Vereinbarung wird die Verwendung von antimikrobiellen Mitteln als prophylaktische Maßnahme ohne klinische Anzeichen einer Infektion künftig auf einzelne Tiere beschränkt.

Die vorbeugende Anwendung bei ganzen Tiergruppen, bei denen nur ein Tier Anzeichen einer Infektion aufweist, ist nur noch dann möglich, wenn dies von einem Tierarzt ausführlich gerechtfertigt wird.

Außerdem soll das Gesetz die Europäische Kommission ermächtigen, bestimmte Antibiotika zu bestimmen, die nur noch bei Menschen eingesetzt werden. Welche dies sind, wurde zunächst nicht kommuniziert.

Wie der Bayerische Rundfunk berichtete, haben die Mitgliedsländer nach der Zustimmung der Staats- und Regierungschefs drei Jahre Zeit, die Vorgabe umzusetzen. (aze)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Es braucht mehr öffentliche Begleitmusik

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