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Kommentar – EU-Tierarzneimittelgesetz

Es braucht mehr öffentliche Begleitmusik

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Es ist zwar nur ein erster Schritt, der geht aber in die richtige Richtung. Im Dickicht der Brüsseler Administration hat sich das EU-Parlament nahezu unbeobachtet von der Öffentlichkeit auf neue Regeln beim Tierarzneimittelgesetz verständigt.

Dabei geht es auch um den Einsatz von Antibiotika. Ist ein Tier erkrankt, sollen künftig andere Tiere in dem Bestand nicht prophylaktisch mit einem Antibiotikum mitbehandelt werden – nur in Ausnahmenfällen. Und: Bestimmte Reserveantibiotika sollen ausschließlich an Menschen abgegeben werden.

Diese Regelungen müssen allerdings von den Mitgliedsstaaten noch abgenickt werden. Immerhin, es kommt Bewegung in die Diskussion um den Einsatz von Antibiotika. Diese wurde nicht zuletzt auch mit großem Engagement von der Bundesregierung im vergangenen Jahr beim G20 Treffen in Hamburg angeschoben.

Das Forschungsministerium bestätigte noch vor einer Woche, dass das Thema weit oben auf der Agenda steht. Es braucht mehr öffentliche Begleitmusik!

Lesen Sie dazu auch: Masttiere: EU beschränkt Antibiotika-Einsatz

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