Rauchprävention

EU verbannt Aromen aus Tabakerhitzern

Die EU-Kommission gibt den aromatisierten Sticks für Tabakerhitzer den Todesstoß. Die Richtlinie tangiert nicht die aromatisierten Liquids für E-Dampf-Lösungen.

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Brüssel. Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, den Tabakkonsum einzudämmen, um Lungenkrebs zu bekämpfen. Ein wichtiger Baustein ist das Ende November in Kraft getretene Verbot von aromatisierten erhitzten Tabakwaren.

Dieses Verbot sei, wie die Kommission mitteilt, eine Reaktion auf den erheblichen Anstieg des Verkaufs dieser Produkte in der EU – einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Kommission zufolge ist der Absatz von erhitzten Tabakerzeugnissen in mehr als fünf Mitgliedstaaten um zehn Prozent gestiegen, und insgesamt machen erhitzte Tabakerzeugnisse in der EU mehr als 2,5 Prozent des Gesamtabsatzes von Tabakerzeugnissen aus. Die Mitgliedstaaten haben nun acht Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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Technisch soll der Schritt über die nun im Amtsblatt der EU veröffentlichte delegierte Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2014/40/EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen erfolgen.

Die delegierte Richtlinie verbietet erhitzte Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma. Erhitzte Tabakerzeugnisse sind neuartige Tabakerzeugnisse, die erhitzt werden, um einen nikotinhaltigen und andere chemische Substanzen enthaltenden Stoff zu erzeugen, das dann von Nutzern inhaliert wird. Die Richtlinie gilt nicht für aromatisierte Liquids beim E-Dampf. (maw)

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