Ausnahmen für den EU-Grenzverkehr

EU will freie Fahrt für helfende Berufe

Die Brüsseler EU-Kommission legt Leitlinien für den Pendelverkehr systemrelevanter Arbeitnehmer wie Ärzte und Pflegekräfte vor.

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Viele Pflegekräfte aus Polen arbeiten in Deutschland. Die EU-Kommission empfiehlt, „systemrelevanten“ Berufsgruppen weiter das Pendeln zu gestatten.

Viele Pflegekräfte aus Polen arbeiten in Deutschland. Die EU-Kommission empfiehlt, „systemrelevanten“ Berufsgruppen weiter das Pendeln zu gestatten.

© Bernd Wüstneck / dpa-Zentralbild

Brüssel. Es war ein fast schon inständiger Appell, den EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Montag an die Mitgliedstaaten sandte: „Wir brauchen die Menschen.“ Die Freizügigkeit an den Grenzen dürfe nicht ausgesetzt werden.

Deshalb hat die Brüsseler Behörde am Montag neue Leitlinien für den Personenverkehr über die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten hinweg vorgelegt. „Tausende von Frauen und Männer, die hart arbeiten, damit wir sicher und gesund bleiben und unser Tisch nach wie vor gedeckt ist, müssen ihren Weg zur Arbeit über die EU-Grenzen überqueren“, forderte Sozialkommissar Nicolas Schmitt. „Wir sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass wir ihnen keine Hindernisse in den Weg legen.“

Es geht um jene, die als „Arbeitskräfte mit systemrelevanten Aufgaben“ bezeichnet werden. Die Liste fiel deutlich länger aus, als zunächst erwartet. Denn neben allen Berufen im Gesundheitswesen gehören dazu nach Auffassung der EU-Kommission auch Betreuungspersonal für Kinder und ältere Menschen, Wissenschaftler im Gesundheitssektor, mit der Installation lebenswichtiger Medizinprodukte betraute Techniker, Berufsfeuerwehrleute und Polizisten, Arbeitskräfte im Verkehrssektor sowie Menschen, die in der Lebensmittelbranche tätig sind. Dazu kommen auch Lkw- und Busfahrer sowie die Besatzungen von Rettungsfahrzeugen und Angehörige des Zivilschutzes.

Die Kommission verlangt für alle diese Beschäftigten ein freies und unkompliziertes Pendeln („unaufwendige Schnellverfahren“) – was übrigens Gesundheitskontrollen an den Übergängen für alle nicht ausschließe. Nicht nur die Einreise zum Beispiel von Polen oder Tschechien Richtung Deutschland muss möglich sein, sondern auch die Heimkehr. Vor allem von ambulanten Pflegediensten gibt es viele Klagen darüber, dass EU-Ausländer ihren Job niederlegen. Sie haben Angst, nicht mehr zu ihren Familien zurückkehren zu können.

Tatsächlich gab es seit dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs und noch vor dem Erlass der Leitlinien, die die Ausführung regeln sollen, Bewegung bei den Mitgliedstaaten. Noch bis Mitte vergangener Woche galt beispielsweise ein Verbot der tschechischen Regierung für die eigenen Landsleute, über die Grenze auszureisen, um dort in Kliniken und medizinischen Einrichtungen zu arbeiten. Ministerpräsident Andrej Babis kassierte das Verbot aber wieder.

Unklar bleibt bisher aber die Lage der von ihren Unternehmen entsandten Arbeitnehmer. Sie sitzen in vielen Mitgliedstaaten fest, könnten zwar das Land in Richtung Heimat verlassen, würden dann aber riskieren, für die Zeit der Ausgangssperren nicht wieder einreisen zu dürfen. Hier werde die Kommission wohl noch nachlegen, hieß es am Dienstag in Brüssel. (ded)

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