"Eine Regelung zu Gendaten wird immer drängender"

BONN. Für den Umgang mit Gentests ist eine eindeutige gesetzliche Grundlage nötig, fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar.

Veröffentlicht:

Ärzte Zeitung: Sie haben mehrfach auf ein Gendiagnostik-Gesetz gedrungen. Warum ist ein Spezial-Gesetz notwendig? Würde eine Novelle der vorhandenen Datenschutz-Gesetze nicht ausreichen?

Peter Schaar: Die Frage genetischer Untersuchungen sowie des anschließenden Umgangs mit den dabei gewonnenen höchst sensiblen Daten werden immer drängender. Sie sind zudem so komplex, dass allgemeine Datenschutzgesetze, die notwendigerweise auf einer eher abstrakten Ebene abgefasst sind, nicht ausreichen. Von besonderer Bedeutung sind dabei Konstellationen, in denen die Betroffenen faktisch keine echten Entscheidungsmöglichkeiten haben. Wenn von einer echten Freiwilligkeit bei Einwilligungen keine Rede sein kann, müssen gesetzliche Grenzen definiert werden.

Ärzte Zeitung: Die Grünen plädieren für ein völliges Verbot der Weitergabe genanalytischer Daten an Versicherungen. Andere Politiker halten dagegen Ausnahmen bei sehr hoch dotierten Verträgen für möglich.

Schaar: Auch ich bin für ein grundsätzliches Verbot im Versicherungsverhältnis Gentests oder Testergebnisse zu fordern oder entgegenzunehmen. Nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei sehr hohen Versicherungssummen halte ich es für vertretbar, den Antragsteller danach zu fragen, ob eine prädikative Untersuchung durchgeführt worden ist. Eine Verpflichtung, sich vor dem Versicherungsabschluss einer solchen Untersuchung zu unterziehen, muss aber strikt untersagt werden.

Ärzte Zeitung: Der Bestand an Gendaten in Biobanken wächst. Welche Kontrollmöglichkeiten sollten Bürger über diese Daten haben?

Schaar: Das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers gebietet es, dass auch im Forschungsbereich ein grundsätzlicher Einwilligungsvorbehalt gilt. In Biobanken dürfen Daten der Bürger nur mit deren Einwilligung gelangen. Diese Einwilligung kann natürlich auch widerrufen werden. Außerdem erstrecken sich die datenschutzrechtlichen Rechte, insbesondere auf Auskunft und Löschung, auch auf Biobanken. (fst)

Lesen Sie dazu auch:

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung