Lobby und Gesetzgebung

Einflussnahme auf Gesetzgebung soll zu erkennen sein – ist sie aber nicht

Immer wieder ist zu hören, Interessenverteter aus Wirtschaft und Gesellschaft würden passagenweise Gesetzestexte „diktieren“. Längst sollen die Ministerien in ihren Gesetzesbegründungen auch darüber Rechenschaft ablegen.

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Berlin. Wer nimmt Einfluss auf konkrete Gesetzgebungsvorhaben – etwa auch im Gesundheitswesen? Das soll eigentlich seit inzwischen einem Jahr aus jeder Gesetzesbegründung hervorgehen. Zu sehen ist davon jedoch kaum etwas, wie die „Allianz für Lobbytransparenz“ in einer Mitteilung am Montag beklagt.

Danach wurde der sogenannte „exekutive Fußabdruck“ nach dessen Einführung Mitte vorigen Jahres in lediglich vier von 120 seither in die parlamentarische Beratung eingebrachten Gesetzentwürfen nachgezeichnet. Ansonsten sei er „entweder gar nicht erwähnt“ oder in der Gesetzesbegründung eine wesentliche Einflussnahme durch Interessenvertreter „gänzlich verneint“ worden, wie es in der Mitteilung heißt.

Von der neuen Bundesregierung fordert die „Allianz für Lobbytransparenz“ nun einen „echten exekutiven Fußabdruck im Gesetz“. Dem Bündnis gehören unter anderem Transparency International Deutschland, der Chemieverband VCI, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Bankenverband und der Industrieverband BDI an. Der exekutive Fußabdruck wurde durch eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zum 1. Juni 2024 auf den Weg gebracht. (cw)

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