Spahn bessert Gesetzentwurf nach

Entlastung für Kliniken wegen SARS-CoV-2 soll größer ausfallen

Lob von den Kassenärzten, Kritik von den Kliniken für das COVID-19-Entlastungsgesetz von Minister Jens Spahn. Jetzt hat er nachgebessert – und legt noch einiges an Geld oben drauf.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Hohe Nachfrage nach Intensivkapazitäten: Für jedes zusätzliche Bett sollen die Kliniken nun 50.000 Euro erhalten.

Hohe Nachfrage nach Intensivkapazitäten: Für jedes zusätzliche Bett sollen die Kliniken nun 50.000 Euro erhalten.

© Fabian Sommer / dpa

Berlin. Die Reaktionen hätten nicht unterschiedlicher ausfallen können: Während die Krankenhäuser die am Samstag bekannt gewordenen Vorschläge der Bundestagsfraktionen von Union und SPD mit Fassungslosigkeit quittiert und zurückgewiesen haben, haben die Vertragsärzte am Sonntagnachmittag den Gesetzentwurf „als notwendiges Signal“ gelobt. Endgültig auf der sicheren Seite sehen sich aber auch die niedergelassenen Ärzte noch nicht.

„Der überwiegende Teil der Verdachts- und Erkrankungsfälle muss schließlich im ambulanten Bereich versorgt werden“, reagierte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereingung (KBV) Dr. Andreas Gassen auf den Entwurf für ein „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“. Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten müssten den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erstattet werden.

Gleichzeitig gelte es, negative wirtschaftliche Folgen für die Arztpraxen durch die SARS-CoV-2-Pandemie auszugleichen und die teils erhebliche Mehrarbeit zu finanzieren, sagte Gassen. An dieser Stelle bestehe für den Gesetzgeber allerdings noch Anpassungsbedarf.

„Gesundheitsminister Jens Spahn hat schnell reagiert und erste Maßnahmen zur finanziellen Hilfe auch für die niedergelassenen Ärzte vorgeschlagen. Ich erwarte, dass dies Finanzminister Olaf Scholz genauso sieht“, sagte Gassen am Sonntagnachmittag der „Ärzte Zeitung“.

Schließlich habe er in den vergangenen Tagen mehrfach Garantieerklärungen abgegeben. In diesen Zeiten müssten sich alle auf das Wort der Politik verlassen können, sagte Gassen.

Spahn bessert Gesetzentwurf nach

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte bereits am Samstagabend den Gesetzentwurf in Bausch und Bogen verworfen (wir berichteten). Auf die harsche Kritik antwortete Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch am Abend per Twitter: Er nehme die Kritik ernst und habe bereits mit den Gesundheitsministern der Länder in einer Telefonkonferenz Änderungen vereinbart.

Diese Änderungen liegen seit Sonntagmittag vor. So soll das Verschieben nicht notwendiger Operationen deutlich großzügiger ausgeglichen werden als noch am Samstag vorgesehen.

Rückwirkend zum 16. März sollen die Krankenhäuser für jedes im Verhältnis zum Vorjahr „freie Bett“ 560 Euro am Tag erhalten. Der ursprüngliche Entwurf hatte noch zwischen Intensivbetten und normalen Einheiten differenziert.

Der Aufbau von zusätzlichen Intensiv- und Beatmungseinheiten soll nun mit einem Bonus von 50.000 Euro je Einheit honoriert werden, 20.000 Euro mehr als noch am Samstag geplant. Die Forderung der Krankenhausseite beträgt 85.000 Euro je Einheit.

Personaluntergrenzen sechs Monate ausgesetzt

Verrechnungen beim Pflegegeld von künftig 175 Euro am Tag sollen ganz wegfallen. In den kommenden acht Wochen soll es für alle Patienten einen fallbezogenen Zuschlag von 50 Euro geben. Damit sollen die Aufwände für das Beschaffen von Schutzausrüstung abgegolten werden. In der Version von Samstag war dies noch nicht vorgesehen.

Der Fixkostendegressionsabschlag, der zu Honorarminderungen hätte führen können, soll für das laufende Jahr ausgesetzt werden. Um die Stationen arbeitsfähig zu halten, soll zudem das Personal vorübergehend flexibler eingesetzt werden können.

Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung soll mithin für sechs Monate vollständig ausgesetzt werden. Der Gesetzentwurf soll am Montag im Bundeskabinett beraten und während der Woche vom Bundestag verabschiedet werden.

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