Schweden

Entschädigung für Narkolepsie-Kranke beschlossen

Schweden garantiert jetzt den Opfern von Narkolepsie nach einer Impfung gegen Schweinegrippe eine Entschädigung. Doch die ist gedeckelt.

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STOCKHOLM. Patienten in Schweden, die nach einer Pandemrix®-Impfung gegen die Schweinegrippe an Narkolepsie erkrankt sind, können künftig maximal bis zu 10 Millionen schwedische Kronen (1 Million Euro) Entschädigung einfordern.

Das Parlament in Stockholm verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz. Insgesamt haben in Schweden 475 Patienten eine Entschädigung beantragt. In 311 Fällen wurde sie genehmigt.

Der Impstoff Pandemrix® steht in Verdacht, in einigen Fällen die Schlaf-Wach-Störung Narkolepsie ausgelöst zu haben.

Pandemrix® war im September 2009 in der Europäischen Union zum Schutz gegen den H1N1A/v zugelassen worden. Während der Influenza-Welle 2009/2010 wurden fast 31 Millionen Menschen damit geimpft.

Auch die schwedische Regierung rief seinerzeit dazu auf, sich gegen die Schweinegrippe impfen zu lassen, und 60 Prozent der Schweden folgten dieser Aufforderung. Deshalb fühlen sich die Parlamentarier nun offenbar verantwortlich. Entsprechend dem Vorschlag der Regierung hat nun jeder Patient ein Recht auf eine Entschädigung. Doch die Summe ist auf eine Million Euro begrenzt.

Die Betroffenen sind damit nicht zufrieden. Sie meinen, dass damit der lebenslange Ausfall von Arbeitszeit nicht kompensiert werde.

"Die Betroffenen riskieren, keine volle Entschädigung für den entstandenen Schaden zu bekommen", hieß es von der Narkolepsievereinigung.

In Deutschland wurden nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts bis März 81 Verdachtsfälle registriert. Ein Teil der Betroffenen hat eine Entschädigung beantragt.

Wird dem stattgegeben, erhalten sie ab einem bestimmten Schädigungsgrad eine lebenslange Grundrente, deren Höhe sich bundesweit einheitlich nach Schweregrad und Einkommensverhältnissen richtet. (dpa)

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