Direkt zum Inhaltsbereich

Betrugs- und Untreueverdacht

Ermittlungsverfahren gegen KBV-Spitze eingestellt

Betrug und Untreue lautete unter anderem der Vorwurf: Nun wurden die Ermittlungen gegen KBV-Spitzenvertreter eingestellt.

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

BERLIN. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungsverfahren gegen ehemalige und zum Teil noch amtierende Spitzenvertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eingestellt.

Die Entscheidung wurde bereits im März getroffen – mit Datum vom 6. März sind die Schreiben an Dr. Axel Dryden, Chef der KV Westfalen Lippe, Dr. Dieter Kreye, ehemaliger Vorstand der KV Mecklenburg-Vorpommern, und der KBV zugestellt worden.

Sie und die ehemalige KBV-Vorstandsvize Regina Feldmann hatten Strafanzeigen gestellt. Die Beschuldigten sind über die Einstellung der Verfahren erst Anfang Mai informiert worden, erfuhr die "Ärzte Zeitung".

Hintergrund waren Strafanzeigen von August und Dezember 2015 sowie vom März 2016. Dem Ex-Chef der KBV Dr. Andreas Köhler, dem amtierenden KBV-Vorstand Dr. Andreas Gassen, aber auch den ehemaligen Vorsitzenden der Vertreterversammlung Dr. Andreas Hellmann und Hans-Jochen Weidhaas, dem ehemaligen Justitiar Horst Dieter Schirmer und anderen wurden Betrug, Untreue und weitere Straftaten zur Last gelegt.

Vorwürfe weitestgehend entkräftet

In allen drei Schreiben der Staatsanwaltschaft, die der "Ärzte Zeitung" vorliegen, werden die Vorwürfe weitestgehend entkräftet. Gleich zu Beginn führt die Staatsanwaltschaft aus, dass die Überprüfung der "erhobenen Vorwürfe keine ausreichenden Anhaltpunkte für ein strafbares Verhalten der Beteiligten ergeben" habe.

Dass die Anwaltschaft ihre Entscheidung mit dem Wort "teilweise" einschränkt, begründet sie mit dem Hinweis, dass etwa die "ungerechtfertigten Mietkostenzuschüsse durch den Beschuldigten Dr. Köhler und die Immobiliengeschäfte im Zusammenhang mit der APO KG" zum Zeitpunkt des Schreibens von der Entscheidung ausgenommen worden seien.

Für besonderes Aufsehen hatte im August 2015 die Strafanzeige gegen Weidhaas gesorgt, der wenige Wochen zuvor von Bundespräsident Joachim Gauck das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland erhalten hatte.

In der Laudatio wurden seine besonderen Verdienste um das Gesundheitswesen sowie seine Funktion als VV-Vorsitzender gewürdigt.

Konkrete Anhaltspunkte fehlen

In den Schreiben der Staatsanwaltschaft wird explizit auf den Vorwurf eingegangen, wonach Beschlüsse des VV-Vorsitzenden verantwortlich für die beanstandete Vergütung an Ex-Vorstand Köhler seien. Wörtlich heißt es: "Nähere Angaben zu diesen Beschlüssen fehlen jedoch ebenso wie verdachtsbegründende Momente bezüglich der Kenntnis einer etwaigen Unrechtmäßigkeit dieser Beschlüsse auf Seiten des Beschuldigten Weidhaas."

Ebenso bügelt die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Untätigkeit von Weidhaas ab: "Insoweit müsste ein Mindestmaß an Konkretisierung ihres Vorwurfs möglich sein, um prüfen zu können, wann und in welcher Form der Beschuldigte etwas hätte tun können und müssen."

Schließlich wird der Vorwurf, Weidhaas habe die Aufklärungsbemühungen von Feldmann zu behindern versucht, zurückgewiesen. Auch hier vermisst die Staatsanwaltschaft konkrete Anhaltpunkte für die Beschuldigung.

In einem Interview mit der KBV Ende 2016 hatte Weidhaas die Beschlüsse zur Aufarbeitung der Vergangenheit begrüßt: "Ich persönlich bin froh, dass das Ganze jetzt bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten gelandet ist, weil ich mir davon eine faire Aufklärung verspreche."

Knapp sieben Monate später bleibt nur "eine bittere Erfahrung", schreibt Weidhaas. Im nächsten Mitgliederschreiben der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung heißt es: "Ich habe es zuvor nicht für möglich gehalten, dass unter Angehörigen akademischer Heilberufe solche Umgangsformen überhaupt geschehen können..."

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Das letzte Wort über die HzV ist noch nicht gesprochen

Klarstellung veröffentlicht

AOP-Katalog und Narkose-Leistungen: Wann die EBM-Abrechnung möglich ist

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

Herzinsuffizienz

Erste klinische Studie belegt Wirksamkeit des Herzpflasters

Änderungen aus dem GOLD-Update

Neues Vorgehen bei COPD: Proaktiv statt reaktiv!

Lesetipps
Ein Arzt hält ein Model des männlichen Geschlechtstraktes und zeigt mit einem Stift auf die Prostata.

© Peakstock / stock.adobe.com

Cochrane-Review

Prostatakrebs: Wie ist denn nun die Evidenz des PSA-Screenings?

Modell des Darms

© SewcreamStudio / Stock.adobe.com

FODMAP, Hypnose, Stuhltransfer

Diese Interventionen helfen beim Reizdarmsyndrom

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram