Krankenkassen

Ersatzkassen bereiten Weg für Online-Sozialwahl

Sozialwahl per Mausklick: Die Verwaltungsräte der Ersatzkassen haben jetzt die notwendige Satzungsänderung für die Stimmabgabe per Internet beschlossen.

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Berlin. Die Online-Wahl rückt ein gutes Stück näher: Nachdem der Bundestag bereits im Mai ein Gesetz beschlossen hat, nach dem die Krankenkassen im Rahmen eines Modellprojektes Sozialwahlen auch via Internet durchführen können, legt die Selbstverwaltung jetzt nach.

Die Verwaltungsräte von TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK haben die notwendigen Satzungsänderungen für die Stimmabgabe via Internet beschlossen, meldet der Verband der Ersatzkassen (vdek).

Damit könnten die 22 Millionen Wahlberechtigten der Ersatzkassen in drei Jahren neben der Briefwahl erstmals auch online abstimmen. Im Rahmen der Sozialwahl bestimmen Versicherte und Arbeitgeber alle sechs Jahre ihre ehrenamtlichen Vertreter in der Selbstverwaltung der Krankenkassen. Allerdings ist die Wahlbeteiligung meist überschaubar: 2017 hatten gerade einmal 30,5 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.

vdek: Wichtiger Schritt für Digitalisierung

„Die Wahl ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Selbstverwaltung und für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen“, sagte der vdek-Vorsitzende Uwe Klemens.

Damit die Sozialwahl tatsächlich laufen kann, sind laut vdek aber weitere Schritte notwendig: So müsse eine Arbeitsgemeinschaft der Kassen gegründet werden.

Zudem müsse das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis zum 30. September eine Rechtsverordnung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Richtlinie über die technischen Rahmenbedingungen und Datensicherheitskonzepte vorlegen. (reh)

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