Direkt zum Inhaltsbereich

Stationäre Behandlung

Ersatzkassen helfen mit digitalen Mindestmengenkarten bei Kliniksuche

Der vdek bietet Versicherten digitale Mindestmengenkarten zu komplexen Operationen. Führe eine Klinik bestimmte Eingriffe regelmäßig durch, liefere es höhere Qualität, so vdek-Chefin Ulrike Elsner.

Veröffentlicht:
„Hilfestellung in der belastenden Situation einer anstehenden Krankenhausbehandlung“: vdek-Chefin Ulrike Elsner.

„Hilfestellung in der belastenden Situation einer anstehenden Krankenhausbehandlung“: vdek-Chefin Ulrike Elsner.

© Rolf Schulten

Berlin. Krankenhaus ist nicht gleich Krankenhaus, denn nicht jede Klinik darf jeden Eingriff vornehmen. Die Ersatzkassen bieten ihren Versicherten daher einen Wegweiser zum passenden Krankenhaus an. Dies zumindest dann, wenn es um einen komplexen Eingriff geht und es dafür eine Mindestmengenregelung gibt.

Das ist laut Ersatzkassenverband (vdek) aktuell bei neun Behandlungen der Fall. Heißt: Ein Krankenhaus muss für die betreffenden Eingriffe eine bestimmte Fallzahl pro Jahr vorweisen, ansonsten ist der Eingriff nicht gestattet.

Das gilt für Transplantationen von Leber, Niere oder Stammzellen, für bestimmte Eingriffe an der Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, ferner für Kniegelenk-Totalendoprothesen, für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen unter 1.250 Gramm sowie die chirurgische Behandlung von Brust- und Lungenkrebs.

„Instrument der Qualitätssicherung“

Damit sich Versicherte einen Überblick verschaffen könnten, stellten die Ersatzkassen „digitale Mindestmengenkarten“ bereit, so der Verband. Die Karten zeigten für alle neun Eingriffe die Klinikstandorte, die die jeweilige Behandlung anbieten dürften.

Bei der Mindestmengenregelung handele es sich um eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, stellte vdek-Chefin Ulrike Elsner klar. Führe ein Krankenhaus bestimmte Eingriffe regelmäßig durch, baue es Erfahrung auf und liefere nachweislich höhere Qualität.

Die Vorgaben seien nicht willkürlich, sondern stützten sich auf wissenschaftliche Untersuchungen. Auch würden geltende Mindestmengen stetig überprüft und weiterentwickelt. Aktuell sei die Festlegung neuer Vorgaben für Eingriffe an Leber, Magen und Darm geplant, so Elsner. (hom)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Eine Krebspatientin erzählt

„Meine Kinder? Klar sind die geimpft!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Herzbericht 2026

Das sind die aktuellen Trends in der Herzmedizin

Personalisierte mRNA-Therapien

Verheißungsvolle RNA-Krebsimpfstoffe: Wo steht die Forschung gerade?

ASS und P2Y12-Inhibitoren

So geht die Plättchenhemmer-Therapie in der Praxis!

Lesetipps
Eine Ärztin tropft Allergielösung auf den präparierten Unterarm einer Patientin für den Pricktest.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Steigende Prävalenz

Allergiediagnostik: Dos und Don’ts für die Hausarztpraxis