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Cannabisgesetz

Erst Union, jetzt BÄK: Zur Cannabisfreigabe Gesicht zeigen!

Die Freigabe von Marihuana zu Konsumzwecken biegt auf die Zielgerade ein. Das Gesetzesvorhaben spaltet unvermindert weiter die Gemüter.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Mann mit Joint hinter Ohr

Von Gelassenheit in der Debatte um legalen Haschisch-Konsum kann nach wie vor keine Rede sein.

© HRI-McPhoto / Bildagentur-online / picture alliance

Berlin. Die geplante Cannabis-Freigabe zu Konsumzwecken provoziert weiterhin Kritik. Im Vorfeld der für kommende Woche erwarteten Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag, bekräftigte am heutigen Freitag auch die Bundesärztekammer noch einmal ihre Vorbehalte.

Durch die Freigabe werde „eine Droge verharmlost, die nachgewiesenermaßen abhängig macht und zu schweren Entwicklungsschäden führen kann – gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“, wird BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in der Mitteilung zitiert. Deshalb sei es richtig, wenn der Bundestag das Gesetz in namentlicher Abstimmung auf den Weg bringe.

Am Mittwoch hatte die Unionsfraktion angekündigt, einen entsprechenden Antrag einbringen zu wollen. Die Cannabis-Legalisierung bedeute eine „wichtige gesellschaftliche Weichenstellung, bei der die Fraktionsdisziplin gegenüber der persönlichen Verantwortung der Abgeordneten zurücktreten muss“, so Reinhardt weiter.

Auch unter Genossen umstritten

Das Vorhaben ist auch innerhalb der Koalitionsfraktionen nicht unumstritten. Erst Anfang Februar hatte man sich ampelintern auf die finale Vorlage einigen können. Zwei SPD-Abgeordnete, der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Sebastian Hartmann und der einstige Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, ließen bereits wissen, an ihrer Ablehnung des Gesetzes festzuhalten.

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Öl ins Feuer gießt unterdessen auch Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens. „Der nun vorliegende Entwurf ist Murks, denn es ist ein schlechter Kompromiss“, erklärte die SPD-Politikerin gegenüber der Deutschen Presseagentur am Freitag. „Das eigentliche Ziel des Gesetzes, mit einer gesteuerten Abgabe zahlreiche Verbesserungen und Entlastungen zu erreichen, wird so in der Praxis fehlschlagen.“

Behrens fordert in Sachen Cannabisfreigabe nicht weniger als einen Neustart. Mit ihrem bisherigen Entwurf wolle die Ampel jetzt mit dem Kopf durch die Wand, „statt die wesentlichen und wichtigen Hinweise der Länder und Experten ernst zu nehmen.“ Die Ministerin spielt damit auf die Einwände der Länder an, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung bereits zurückgewiesen hatte. Unter anderem monieren die Länder teure und nur schwer umzusetzende Kontroll- und Vollzugspflichten sowie ungenügenden Jugendschutz.

Gegenanträge im Gesundheitsausschuss

Schützenhilfe erhält Behrens von Niedersachsens Ärztekammerpräsidentin Dr. Martina Wenker, die in einer Wortmeldung am Freitag „Art und Umfang“ der im Gesetz vorgesehenen Elemente zum Jugendschutz als „zu unkonkret“ bemängelt. Wenker wörtlich: „Es fehlt an wirklich nachvollziehbaren und klaren Vorgaben.“

Meldungen zufolge soll das – im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige – Cannabisgesetz kommende Woche (KW 8) in 2. und 3. Lesung den Bundestag passieren. Was Stand heute allerdings noch nicht auf der Tagesordnung des Parlaments verzeichnet ist. Zunächst will sich am Mittwoch noch der Gesundheitsausschuss damit befassen. Unter anderem soll über Gegenanträge der Union („Cannabislegalisierung stoppen“) sowie der AfD („Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben“) abgestimmt werden.

Verärgert reagierte am Freitag der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, auf das Vorgehen der Koalition. „Ich gehe bei der Ampel mittlerweile von allem aus.“

Bisher gebe es noch nicht einmal offizielle und dem Gesundheitsausschuss zugesandte Änderungsanträge zum Cannabisgesetz. „Mit einem halbwegs geordneten Verfahren, noch dazu bei so einem grundsätzlichen Thema, hat das nicht ansatzweise zu tun“, sagte Sorge der Ärzte Zeitung. (cw/hom/dpa)

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Kommentare
Dr. Detlef Bunk 18.02.202412:17 Uhr

Es sollte vom Gesetzgeber eine Pflichtversicherung für Cannabis und sonstigen Drogenkonsum eingeführt werden, um die erhöhten Behandlungskosten (insbes. Psychiatrie) und die damit verbundene Zusatzbelastung des Gesundheitswesens (s. UN Empfehlungen und Berichte aus den USA) abzudecken.

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