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HzV in Bayern

Ex-Sozialrichter wird Schiedsperson

Das Gesundheitsministerium hat den ehemaligen Präsidenten des Landessozialgerichts Hessen, Dr. Harald Klein, als Schiedsperson benannt. Er soll im Streit um den AOK-Hausarztvertrag schlichten.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Ende Oktober vergangenen Jahres hatte der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) die Verhandlungen mit der AOK Bayern über einen neuen Hausarztvertrag für gescheitert erklärt und die Einleitung eines Schiedsverfahrens beantragt.

Jetzt hat das Bayerische Gesundheitsministerium den ehemaligen Präsidenten am Landessozialgericht Hessen, Dr. Harald Klein, als Schiedsperson benannt.

Die AOK Bayern hatte den Hausarztvertrag, der bis zum 30. Juni 2014 befristet ist, im Sommer vergangenen Jahres ein Jahr vor Vertragsende gekündigt, weil die Befristung "unklar formuliert" sei.

In den Verhandlungsrunden, die darauf hin stattfanden, sei über wesentliche Vertragsinhalte wie Vertrags- und IT-Struktur oder Finanzierung keine Einigung erzielt worden, teilte der BHÄV seinerzeit mit.

Mit der Einleitung eines Schiedsverfahrens solle eine nahtlose Fortführung der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) für die Versicherten der AOK Bayern ab dem 1. Juli 2014 sichergestellt werden, begründete der BHÄV sein Vorgehen.

Unterdessen wurde bekannt, dass die Ersatzkassen Ende vergangenen Jahres darauf verzichtet haben, ihren zum 31. Dezember 2013 kündbaren Hausarztvertrag zu kündigen. (sto)

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