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FDP gegen HIV-Zwangsouting von Häftlingen in NRW

Liberale wollen 23 Jahre alten Erlass abschaffen. Der Justizminister der rot-grünen Regierung sagt Überprüfung zu, sieht aber auch gute Gründe für die Regelung.

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DÜSSELDORF (akr). Die FDP im Düsseldorfer Landtag fordert, das Zwangsouting von Häftlingen mit einer HIV-Infektion in den Gefängnissen Nordrhein-Westfalens zu beenden. Strafgefangene müssen die Infektion gegenüber Mithäftlingen bekannt geben, wenn sie nicht isoliert werden wollen. Der Justizminister der rot-grünen Minderheitsregierung in NRW will prüfen, ob diese Praxis geändert werden kann.

"Um aus der Einzelhaft entlassen zu werden und an den Gemeinschaftszeiten teilnehmen zu können, müssen HIV-infizierte Häftlinge schriftlich gegenüber allen anderen Insassen kundtun, dass sie Aids haben", kritisierte der FDP-Abgeordnete und Arzt Dr. Stefan Romberg. "Das ist diskriminierend und verstößt gegen das Recht auf Selbstbestimmung."

Nach Angaben der FDP befanden sich 2010 rund 130 Häftlinge mit HIV in den Knästen des Landes. Um das Zwangsouting zu beenden, hat die Fraktion einen Antrag im Landtag gestellt.

Hintergrund ist ein Erlass aus dem Jahre 1988, den die damalige SPD-Landesregierung verfügt hat. Danach sind Häftlinge mit HIV in Einzelzellen unterzubringen. Ausnahmen kommen in Betracht, wenn nicht-infizierte Gefangene ihre Zustimmung geben - sowohl für die gemeinsame Unterbringung in einer Zelle als auch für das Zusammentreffen in einem Gemeinschaftsraum, dem sogenannten Umschluss.

"Diese Vollzugspraxis ist 23 Jahre nach Inkrafttreten des Erlasses zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen", sagte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) in der Landtagsdebatte über den FDP-Antrag.

Der Minister verteidigte die bestehende Regel allerdings auch. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Häftlinge bei bestimmten Aktivitäten Infektionen übertragen, etwa beim Tätowieren oder ungeschützten Sexualkontakten. Die hohe Verbreitung anderer Infektionen wie Hepatitis C bei vielen Drogenabhängigen zeige die Notwendigkeit, die Gefangenen möglichst umfassend zu schützen.

"Das Recht Infizierter auf informationelle Selbstbestimmung, das als hohes Rechtsgut anerkannt ist, kann in besonderen Situationen zum Zwecke der Gesundheitsvorsorge auch Grenzen haben, wenn dadurch das Schutzziel erreicht wird", sagte er. Die Christdemokraten sehen keinen "Handlungsdruck".

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