Medizinrechtler klärt Streit

Fachausschüsse in der KV sind kein Nebenorgan!

Erst mit Hilfe eines Medizinrechtlers konnten die KV-Vertreter ihren Streit um die Rolle von Fachausschüssen beilegen.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

BERLIN. Welche Befugnisse haben die beratenden Fachausschüsse in den Kassenärztlichen Vereinigungen? Darüber gab es in der KV Berlin so viel Streit, dass die Frage mit Hilfe eines Medizinrechtlers geklärt werden musste. Sollen und dürfen die Beratenden Fachausschüsse der KVen sich selbst Themen setzen oder arbeiten sie ausschließlich im Auftrag der Vertreterversammlung (VV) und des Vorstands? Ein Dissens in dieser Frage zog im Sommer in Berlin weite Kreise und beschäftigte die VV der Berliner KV auch in ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause.

Dr. Christian Messer, Vorsitzender des beratenden Fachausschusses für Psychotherapie der KV Berlin, verwies auf die Geschäftsordnung der KV. Dort ist vorgesehen, dass die Ausschüsse von sich aus an den Vorstand herantreten können. Dr. Christiane Wessel, Vorsitzende der Vertreterversammlung, widersprach dieser Auffassung. "Es geht mir nicht darum, irgendwelchen Ausschüssen Maulkörbe anzulegen, es geht mir um effizientes Arbeiten", sagte sie der Vertreterversammlung.

Geklärt wurde die Frage letztlich mit Hilfe des Medizinrechtlers Dr. Christian Dierks. Er erläuterte der Vertreterversammlung die Hierarchie der unterschiedlichen Rechtsebenen. Geschäftsordnungsrecht stehe unter Satzungsrecht, Satzungsrecht unter Sozialrecht. Die Satzung der KV Berlin bezeichnete er als "ein bisschen ruckelig". Sie sei "ein historisch gewachsenes Werk".

Ausschlaggebend in der Frage nach den Befugnissen der Ausschüsse ist Dierks zufolge letztlich das Sozialrecht. Dort werde ganz klar gesagt, dass durch die Ausschüsse kein Nebenorgan entstehen solle. Die Regelung sei "eindeutig dahin ausgelegt, dass beratende Fachausschüsse diesen Impuls brauchen", so Dierks.

Auf weitere Zweifel aus der Versammlung hin unterstützte auch der Berliner KV-Justiziar Peter Pfeiffer Dierks‘ Position. Er wies darauf hin, dass die Regelung in der Geschäftsordnung aus einer Zeit stamme, in der es die widersprechende sozialrechtliche Regelung noch gar nicht gegeben habe.

Jetzt hat die Selbstverwaltung der ambulant tätigen Ärzte in Berlin zu einem geordneten Verfahren gefunden. Wessel hat ein Formular vorgeschlagen, mit dem die Ausschüsse dem Vorstand und der VV Themenvorschläge unterbreiten können. Die Beratung über diese Themen in den Ausschüssen soll aber vom Auftrag des Vorstands oder der VV abhängig bleiben.

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