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Fairer Wettbewerb? Der Rahmen fehlt!

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

Kliniken wollen stärker in der Welt der ambulanten Versorgung mitmischen. In Zeiten, in denen vielen Häusern das Wasser bis zum Hals steht, ist die Forderung nach Expansion verständlich. Als Hebel sollen die Paragrafen 116 a und b SGB V dienen. Sie erlauben es den Kliniken, unter bestimmten Voraussetzungen ambulante Behandlungen bei Unterversorgung oder hochspezialisierte Leistungen zu erbringen. Der Zugang zu solchen Leistungen dürfe nicht weiter unnötig beschränkt werden, heißt es.

Problematisch bleibt die Öffnung dennoch. Bei aller Notwendigkeit, die Patientenversorgung sektorübergreifend zu planen und auszugestalten, muss der Wettbewerb zwischen Ärzten und Kliniken zu gleichen Preisen und fairen Bedingungen organisiert werden.

Dass dies bislang nicht der Fall ist, zeigt die Regelung zu Innovationen: Kliniken dürfen diese einsetzen, solange es ihnen nicht verboten ist. Umgekehrt dürfen Vertragsärzte Innovationen nur dann verordnen, wenn es ihnen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausdrücklich erlaubt wurde.

Leider hat es die Koalition bislang versäumt, Eckpunkte für einen neuen Ordnungsrahmen vorzulegen, in dem ein Wettbewerb nach dem Prinzip der "gleich langen Spieße" möglich ist. Das wäre Aufgabe der nächsten Reform.

Lesen Sie dazu auch: Klinikverband und KBV liegen über Kreuz bei der künftigen ambulanten Versorgung

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