Kliniken und KBV liegen über Kreuz bei der ambulanten Versorgung

Die Kliniken fordern mehr Platz in der ambulanten Versorgung, aber die KBV winkt ab. Beide Seiten beteuern, eigentlich wolle man doch kooperieren.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stößt mit der Forderung nach einem Sitz in dem für die vertragsärztliche Versorgung zuständigen Bewertungsausschuss auf Widerstand. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, sagte der "Ärzte Zeitung", die Vertragsärzte lehnten diesen Vorschlag der DKG "klar ab".

Köhler bezog sich auf ein aktuelles Positionspapier der DKG zur Reform der ambulanten Versorgung. Darin fordert der Klinikverband eine kleinräumigere Bedarfsplanung für Haus- und Fachärzte sowie eine "offensive Einbeziehung" der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung. Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sollten gemeinsam mit Ländern und Kommunen sowie Landeskrankenhausgesellschaften den jeweiligen Versorgungsbedarf analysieren und - darauf basierend - Entscheidungen über Zulassungen treffen.

Außerdem sei der DKG im Bewertungsausschuss für die vertragsärztliche Versorgung ein Sitz einzuräumen. In dem Gremium verhandeln Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und der KBV über die Regeln der Honorarverteilung und die Höhe der Honorare für die rund 140 000 Vertragsärzte in Deutschland.

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum hatte die Forderung der Kliniken nach einer stärkeren Rolle in der ambulanten Versorgung damit begründet, dass es in "schwierigen Zeiten des Ärztemangels" ein "neues Miteinander von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten" brauche. Weil die ambulante Versorgung mancherorts "zusammenzubrechen" drohe, müssten sich die Kliniken "umfassend für die ambulante Leistungserbringung" öffnen können, so Baum.

KBV-Vorstand Köhler sagte, auch die Vertragsärzte strebten eine "intelligente" und sektorenübergreifende Versorgungssteuerung an. "Die starre Trennung des ambulanten und des stationären Sektors ist nicht mehr zeitgemäß", so Köhler. Bereits zu Beginn des Jahres habe die KBV ein Konzept zur Neuausrichtung der ambulanten Versorgung vorgelegt. Daraus gehe hervor, dass auch die KBV eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Kliniken anstrebe. "Auch wir sind für Kooperationen", betonte Köhler.

Die DKG wirft der KBV hingegen vor, mit ihrem Konzept den medizinischen Strukturwandel zu blockieren. Als Beispiel führt der Klinikverband den Paragrafen 116 a SGB V an, in dem die Zulassung der Kliniken zur ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankkungen mit besonderen Krankheitsverläufen geregelt ist. Laut KBV sollten Kliniken an der spezialärztlichen ambulanten Versorgung nur teilnehmen, wenn diese nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Bedarfsplanung sichergestellt werden könne, schreibt die DKG in ihrem Papier. Hauptgeschäftsführer Baum betonte, derartige "Zulassungsbeschränkungen" seien nicht zielführend.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Fairer Wettbewerb? Der Rahmen fehlt!

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