Festbeträge für drei Arzneimittelgruppen
BERLIN (hom). Der GKV-Spitzenverband hat Festbeträge für drei Festbetragsgruppen festgesetzt. Es handelt sich um eine Gruppe der Stufe 1 (Arzneien mit denselben Wirkstoffen) und zwei Gruppen der Stufe 2 (Arzneien mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Anwendung bei Schmerzen und Fieber sowie zur Behandlung von Patienten bei renaler Anämie und bei Lungenerkrankungen. Die neuen Festbeträge treten zum 1. November in Kraft und sollen ein Einsparvolumen von 55 Millionen Euro pro Jahr nach sich ziehen.