Patientenberatung

Finanzierung steht für die Krebsberatungsstelle

Bundesgesundheitsminister Spahn verpflichtet die GKV, den Löwenanteil bei der Finanzierung der Beratungsstellen der Deutschen Krebsgesellschaft zu übernehmen.

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Berlin. Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die Landeskrebsgesellschaften begrüßen das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, zur Finanzierung der Krebsberatungsstellen in Deutschland die gesetzlichen Krankenkassen maßgeblich in die Pflicht zu nehmen – nach aktuellem Stand sollen sie jetzt nicht mehr nur, wie einst vorgesehen, 40, sondern 80 Prozent der Kosten der Einrichtungen übernehmen.

„Viele Krebspatientinnen und Krebspatienten bekommen so die Unterstützung, die sie brauchen,“ goutiert DKG-Generalsekretär Dr. Johannes Bruns. 15 Prozent der Kosten sollen über die Länder gedeckt werden, die restlichen fünf Prozent der Kosten sollen durch Eigenmittel der Beratungsstellen, etwa durch Spenden, getragen werden.

Wie die DKG betont, seien die 130 Krebsberatungsstellen der Landeskrebsgesellschaften für Krebspatienten eine wichtige und niedrigschwellige Anlaufstelle bei psychischen Belastungen und sozialrechtlichen Fragestellungen, die im gesamten Verlauf einer onkologischen Erkrankung auftreten können.

Voraussetzung für eine Förderung durch die GKV sind laut DKG Qualitätsanforderungen, etwa die Qualifikation des Personals, räumliche Voraussetzungen, das EDV-gestützte Qualitätsmanagement und die Dokumentationen der Fälle. (maw)

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