Nordrhein-Westfalen

Förderung für Hausärzte nicht ausgeschöpft

Ein erheblicher Teil der Fördermittel des Landes NRW ist nicht abgerufen worden. Das Ministerium berichtet von 176 Förderanträgen.

Veröffentlicht:

KÖLN. Seit 2012 sind in Nordrhein-Westfalen über das Hausarzt-Programm der Landesregierung fast zwei Millionen Euro in die Praxen der Hausärzte geflossen.

Die für 2014 mit fast 620.000 Euro ausgewiesene Summe könnte sich noch erhöhen, da die Haushaltssperre von Anfang Juli wieder aufgehoben wurde.

Das hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Oskar Burkert mitgeteilt. Die Zahlen zeigen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nur zum Teil abgerufen wurden.

Im Jahr 2011 war die jährliche Fördersumme von 1,5 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro erhöht worden. 2012 flossen aber nur 557.000 Euro und im folgenden Jahr 747.000 Euro.

KVen an Förderung nicht beteiligt

"Insgesamt wurden 176 Anträge auf Förderung der Niederlassung, Anstellung und Weiterbildung in Gemeinden, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten bedroht beziehungsweise gefährdet sein kann, gestellt", führt das Ministerium aus.

Davon wurden 111 positiv beschieden: 82 Anträge auf Förderung bei der Niederlassung, 25 für die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten und vier für die Anstellung eines Hausarztes.

Die KVen sind an der Förderung nicht beteiligt. Bislang dürfen die KVen über den Strukturfonds nur Fördermaßnahmen finanzieren, wenn der Landesausschuss eine bestehende oder drohende Unterversorgung festgestellt hat oder es einen lokalen Versorgungsbedarf gibt.

Die Landesregierung begrüße die Absicht des Gesetzgebers, künftig auch eine präventive Förderung über den Strukturfonds zu ermöglichen, heißt es in der Antwort.

"Die Landesregierung wird bei der geplanten Überarbeitung der Förderrichtlinie zum Hausarzt-Aktionsprogramm im kommenden Jahr prüfen, welche Auswirkungen eine Förderung durch die KV auf das Landesprogramm haben kann." (iss)

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